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Liste der mit Filter nachrüstbaren Fahrzeuge im Web

LPA - Wer sein Fahrzeug mit einem Russpartikelfilter ausrüsten möchte, oder sich einfach nur über den Filter informieren möchte, ist auf der Webseite des Landesamtes für Luft und Lärm richtig. Umweltlandesrat Michl Laimer weist darauf hin, dass dort eine ständig aktualisierte Liste aller Fahrzeuge, die mit Russpartikelfilter nachrüstbar sind, zu finden ist.

Die Suche nach dem geeigneten Dieselfiltern bei gebrauchten Dieselfahrzeugen wird auf der Internetseite des Landesamtes für Luft und Lärm um einiges leichter.
Gemäß der technischen Richtlinie muss ein Nachrüst-Russpartikelfilter spezifische Anforderungen erfüllen. Für die Nachrüstung von Nutzfahrzeugen sind nur jene Russpartikelfilter zugelassen, die in der Liste der Schweizer Bundesumweltagentur angeführt sind.
Im Bürgernetz ist unter www.provinz.bz.it/umweltagentur/2902/fap/ das Register der technisch anerkannten Russpartikelfilter zu finden. In diesem Register sind alle Fahrzeuge angeführt, die derzeit mit einem anerkannten Russpartikelfilter nachgerüstet werden können. Die Bürger können einfach Marke und/oder Typ ihres Fahrzeuges und das Datum der Erstimmatrikulation eingeben und überprüfen, welcher Filter eingebaut werden kann. Die Liste wird ständig auf den neuesten Stand gebracht.
Auf der Website des Landesamtes für Abgaben unter www.provinz.bz.it/finanzen-haushalt/0502/kfz-steuer/fap_d.htm finden die Bürger Informationen zum Thema Steuerbefreiung für Fahrzeuge mit Staubpartikelfilter. Die von Finanzlandesrat Werner Frick eingebrachte Steuererleichterung gilt seit dem Inkrafttreten des Finanzgesetzes, dem 21. April 2004, bei neu angeschafften Diesel-Kraftfahrzeugen für das erste Besteuerungsjahr.

SAN