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Erster Landschaftsplan für die Gemeinde Glurns
LPA - Der erste Landschaftsplan für die Gemeinde Glurns ist in der vergangenen Woche von der Ersten Landschaftsschutzkommission befürwortet worden. Durch ihn sollen unter anderem das Umfeld der Stadtmauern, der feuchte Talboden südlich der Stadt und die Ausläufer der Malser Haide vor Verbauung geschützt werden.
Die Stadtgemeinde Glurns erhält ihren ersten Landschaftsschutzplan. Da das Gemeindegebiet zu einem großen Teil im Bereich des Nationalparks Stilfser Joch liegt, hatte man bisher angesichts der für den Park geltenden Schutzbestimmungen von dem Erlass eines eigenen Landschaftsplanes abgesehen. Der vorliegende Plan betrifft nur jene Flächen, die außerhalb des definitiven Parkgebietes liegen. Dabei wurde die bereits in die Wege geleitete neue Parkabgrenzung zu Grunde gelegt.Dem im Auftrag des Landesamtes für Landschaftsökologie erarbeiteten Planentwurf für die knapp 13 Quadratkilometer große Gemeinde hat die Erste Landschaftsschutzkommission nun zugestimmt. Der Plan wird somit zunächst der Gemeinde zur Stellungnahme übermittelt, bevor die Landesregierung die endgültige Entscheidung trifft. Durch den Beschluss der Landschaftsschutzkommission werden die im Plan vorgesehenen Schutzbindungen wirksam.
Dem Vorfeld der Glurnser Stadtmauern, dem feuchten Talboden mit Auresten südlich der Stadt, den Ausläufern des Schuttkegels der Malser Haide gilt ein besonderes Augenmerk. „ Durch die Ausweisung als Bannzone sollen der einzigartige Anblick der mittelalterlichen Stadtmauern aber auch die für den Obervinschgau typische kompakte Siedlungsstruktur erhalten bleiben“ betont der Direktor den Amtes für Landschaftsökologie, Martin Schweiggl.
Als Biotop ausgewiesen wird der Glurnser Anteil der Schludernser Au. Dieser Teil soll das bereits 1976 ausgewiesene Biotop "Schludernser Au" vervollständigen, dessen Kennzeichen die ausgedehntesten Schwarzerlenbestände Südtirols sind. Das Niedermoor an der Straße nach Schluderns, das im krassen Kontrast zu den intensiv genutzten Landwirtschaftsflächen steht, wurde als Naturdenkmal ausgewiesen. Somit können für die Mahd dieser Fläche erhöhte Landschaftsprämien ausbezahlt werden. Der neue Landschaftsplan sieht außerdem einen allgemeinen Schutz für Bäume, Pflasterwege, Trockenmauern und Lesesteinwälle vor.
jw