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Erste Landschaftsschutzkommission: Villanderer Alm soll Schutzgebiet bleiben

LPA – Die Villanderer Alm soll als Landschaftsschutzgebiet erhalten und nur sanft erschlossen werden. Dafür sprach sich die Erste Landschaftsschutzkommission aus, die mehrheitlich eine umfassende Erweiterung des gastwirtschaftlichen Bauvolumens dreier Gastbetriebe sowie die Asphaltierung eines Weges ablehnte.

Im Sinne des geltenden Landschaftsplanes dürfen auf der Villanderer Alm keine Wege asphaltiert und lediglich Almgebäude errichtet werden. Eine Aufweichung dieser Schutzbestimmungen hat die Gemeinde Villanders beantragt. Mit diesem Antrag hat sich die Erste Landschaftsschutzkommission bei ihrer jüngsten Sitzung befasst. Begutachtet wurde zum einen die geplante Asphaltierung eines eineinhalb Kilometer langen Weges, zum anderen die Erweiterung der gastgewerblichen Kubatur dreier Gastbetriebe auf jeweils zwischen 1100 und 1500 Kubikmeter.

Die Kommission sprach sich mit Stimmenmehrheit sowohl gegen die Asphaltierung des Weges, als auch gegen die beantragte Erweiterung des gastgewerblichen Bauvolumens aus. Die Asphaltierung des Weges im Schutzgebiet sei nicht mir den Landschaftsschutzgrundsätzen zu vereinbaren, so die Kommissionsmehrheit, „allenfalls können die beiden Fahrspuren betoniert werden, um den landwirtschaftlichen Fahrzeugen eine bessere Zufahrt zu den Almbetrieben zu ermöglichen.“

Hitzig diskutiert wurde über die beantragte gastgewerbliche Bauvolumenserweiterung. Beantragt wurde eine Erweiterung bis auf das Vierfache der derzeitigen Kubatur. Schließlich einigten sich die Kommissionsmitglieder mehrheitlich auf einen Kompromiss: Jedem der drei Betriebe soll eine Erweiterung von 300 Kubikmetern zugestanden werden. Der Kommissionsbeschluss wird nun in den Gemeinden zur öffentlichen Stellungnahme ausgehängt. Das letzte Wort hat dann die Landesregierung.

jw