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Ausbau des Methangasnetzes: LR Frick präsentiert neue Rahmenbedingungen

LPA - Wirtschaftslandesrat Werner Frick will die Errichtung von Methangastankstellen beschleunigen. Zu diesem Zweck hat er sich dafür eingesetzt, die gesetzlichen Rahmenbedingungen im Sinne einer raschen Errichtung von Methangas-Zapfsäulen abzuändern. Die neuen Rahmenbedingungen hat Landesrat Frick heute bei einem Treffen mit Berufsverbänden und Vertretern der Verbände der Erdölgesellschaften vorgestellt. In Kürze werden die Richtlinien der Landesregierung zur Genehmigung vorgelegt.

„Wir wollen die aktuelle Situation verbessern, um eine flächenmäßige Abdeckung mit Methangas-Tankstellen baldmöglichst zu erreichen“, so Landesrat Frick. Jede der acht Bezirksgemeinschaften solle mindestens über zwei Tankstellen mit Erdgas verfügen. „Gerade in Zeiten, wenn Städte aufgrund der erhöhten Feinstaubbelastung geschlossen werden, gilt es mehr denn je, die Versorgung mit umweltfreundlicheren Treibstoffarten voranzutreiben. - Eine flächendeckende Verteilung ist Mindestvoraussetzung, damit sich ein Südtiroler ein Auto mit Methangas kauft,“ betont Frick. In dieselbe Kerbe schlägt Umweltlandesrat Michl Laimer: „Mit Methangas betriebene Autos sind umweltfreundlicher als solche, die mit Benzin und Diesel laufen." Auch produzieren sie so gut wie keine PM-10-Feinstäube, die Autos können auch im Falle von Schließungen der Städte zirkulieren, so Laimer.
Die neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen sollen den Ausbau eines landesweiten Methangas-Netzes beschleunigen: So wird Landesrat Frick künftig eine Erlaubnis zur Errichtung einer neuen Methangas-Tankstelle entlang der großen Verkehrsadern auch ohne Schließung einer anderen Zapfsäule erteilen können. Dies sehen die Änderungen der "Richtlinien zur Anpassung des Treibstoffnetzes“ und der "Durchführungsbestimmungen der Neuen Handelsordnung", die in erster Linie den Ausbau der Methansgasversorgung betreffenm vor. Bevor die neuen Richtlinien der Landesregierung zur Beschlussfassung vorgelegt werden, muss das für Ressort für Handel und Dienstleistungen die heute vorgebrachten Anregungen eingehend überprüfen.
Für die Errichtung neuer Tankstellen entlang der großen Verkehrsadern werden künftig neue Genehmigungen ausgestellt werden können, sofern der Vertrieb aller Treibstoffarten, einschließlich Flüssig- und Methangas gewährleistet wird. Pflicht zur Ausstattung mit Erdgas-Zapfsäulen wird allerdings auch für Anlagen innerhalb von Autobahnraststätten bestehen. In Gemeinden ohne Erdgas-Tankstellen dürfen in Ausnahmefällen von nun an auch betriebsinterne Tankstellen von öffentlichen Körperschaften die Erdgasversorgung an Endverbraucher vornehmen.
„Die Eröffnung der zweiten Methangas-Tankstelle bei Algund auf der Schnellstraße Meran-Bozen steht bevor", kündigt Frick an. Die Landesregierung habe bereits die Errichtung drei weiterer Tankstellen genehmigt. "Diese sind in Sinich bei Meran, St. Lorenzen bei Bruneck und in Frangart bei Eppan längs der MEBO geplant“, erklärt Walter Hörwarter, zuständig für das Tankstellenwesen im Ressort für Handel und Dienstleistungen.

SAN