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Beiträge für Holzzäune, Stroh- und Schindeldächer

LPA - Traditionelle Kulturlandschaften sollen erhalten und aufgewertet werden. Deshalb gewährt das Land all jenen Beiträge, die typische Stroh- und Schindeldächer sowie typische Holzzäune erhalten. Die Landesregierung hat vor kurzem auf Antrag von Umweltlandesrat Michl Laimer 513.662 Euro für die Erhaltung von Stroh- und Schindeldächern sowie 242.378 Euro für die Erhaltung von Holzzäunen zweckgebunden.

Typischer Holzzaun
Bereits seit 1975 fördert das Land Maßnahmen zur Aufwertung traditioneller Kulturlandschaften. Beiträge gibt es unter anderem für das Erhalten von Schindel- und Strohdächern sowie von traditionellen Zäunen, die als Zeugnisse bäuerlicher Architektur und traditioneller Bewirtschaftungsformen gelten. Schindeleindeckungen oder Strohdächer denkmalgeschützter Gebäude werden seit 1997 ebenfalls über die Landesabteilung Natur und Landschaft gefördert.
Das Landesamt für Naturparke, Landesabteilung Natur und Landschaft, Cesare-Battisti-Straße 21, in Bozen (Rufnummer. 0471 414300) bearbeitet die Gesuche innerhalb der sieben Naturparks und dem Landschaftsschutzgebiet Seiser Alm.
Die Ansuchen um Beiträge, die denkmalgeschützte Objekte betreffen, sind an das Landesamt für Bau- und Kunstdenkmäler, Armando-Diaz-Straße 83, in Bozen (Rufnummer: 0471 411910) zu richten. Im Gebiet des Nationalparks Stilfser Joch übernimmt das Außenamt in Glurns (Rufnummer. 0473 830430) die Bearbeitung der Gesuche.
Der Landesverband für Heimatpflege im Walterhaus in Bozen (Rufnummer: 0471 973693) bearbeitet im Auftrag der Landesabteilung Natur und Landschaft alle anderen Ansuchen.

SAN