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Steuerbefreiung für Diesel-Fahrzeuge mit Partikelfilter: bis 19. Juli ansuchen

LPA - Noch bis zum 19. Juli 2004 können Eigentümer von Diesel-Kraftfahrzeugen, die mit einem Partikelfilter ausgerüstet sind, beim Land um eine Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer ansuchen. Dieser Termin gilt für jene Fahrzeuge, die vor dem 21. April zugelassen wurden. Dies teilt das Ressort für Wirtschaft und Finanzen in einer Aussendung mit.

Die von Finanzlandesrat Werner Frick eingebrachte Steuererleichterung gilt seit dem Inkrafttreten des Finanzgesetzes, dem 21. April 2004, bei neu angeschafften Diesel-Kraftfahrzeugen für das erste Besteuerungsjahr. Der Eigentümer muss innerhalb von 60 Tagen nach Zulassung des Fahrzeuges dem Landesamt für Abgaben eine Erklärung zukommen lassen, die das Vorhandensein eines Staubpartikelfilters bescheinigt. „Auch für die Besitzer von Fahrzeugen mit Partikelfilter, die vor dem 21. April zugelassen wurden, findet die Befreiung für die Einzahlung der Steuer auf das erste Besteuerungsjahr Anwendung“, erklärt Landesrat Werner Frick. Der Autobesitzer muss lediglich innerhalb von 90 Tagen, also innerhalb 19. Juli 2004, ein Formblatt samt Kopie des Kraftfahrzeugscheines beim Landesamt für Abgaben einreichen.

Neben dem Eigentümer des Fahrzeuges mit Partikelfilter muss auch der Vertragshändler das Formblatt unterzeichnen. Dieses enthält neben persönlichen Angaben zum Autokäufer einen Hinweis auf den Partikelfilter und muss mit der Kopie des Kraftfahrzeugscheines beim Landesamt eingereicht werden. Das Formblatt liegt bei allen Autovertragshändlern, in den Büros des italienischen Automobilclubs (ACI) sowie im zuständigen Landesamt auf und ist im Internet unter www.provinz.bz.it/finanzen-haushalt abrufbar.

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