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Schottergrube "Stegermüller" bei Atzwang darf erweitert werden

LPA - Einer Erweiterung der Schottergrube "Stegermüller" im unteren Eisacktal hat die Landesregierung zugestimmt. Auf einer knapp 90.000 Quadratmeter großen Hangfläche dürfen demnach im Laufe der kommenden zehn Jahre 724.000 Kubikmeter Material abgebaut werden. Der Entscheidung der Landesregierung stützt sich auf das Gutachten des Beirates für Umweltverträglichkeitsprüfung.

Die Schottergrube "Stegermüller" in der Örtlichkeit Völsersteg
In der Örtlichkeit Völsersteg darf weiterhin Schotter abgebaut werden. Die Landesregierung genehmigte auf der Grundlage des zustimmenden Gutachtens des UVP-Beirates ein Erweiterungsprojekt für die Schottergrube "Stegermüller". Im Laufe von zehn Jahren sollen dort 724.000 Kubikmeter Material abgebaut werden.

Beim abzubauenden Material handelt es sich um Quarzporphyr, der in erster Linie zur Herstellung von Asphalt verwendet werden wird. Der Abbau erfolgt auf einem rutschgefährdeten Hang. Daher muss zunächst die 87.500 Quadratmeter umfassende Abbaufläche im oberen Bereich gesichert werden. Nach Abschluss der Abbautätigkeit ist dann die gesamte Fläche wieder zu begrünen und nach den Anweisungen des Landesamtes für Geologie und Baustoffprüfung zu sichern. Der instabile Hang muss außerdem während der Abbauzeit überwacht werden.

Die weiteren Auflagen, die der Beirat für Umweltverträglichkeitsprüfung und die Landesregierung vorgegeben haben, betreffen den Lärmschutz sowie den Gewässerschutz: Beim Materialtransport gilt es die geltenden Lärmschutz-Grenzwerte von 55 Dezibel nicht zu überschreiten; der Schlernbach muss vor Verunreinigungen und Versandung geschützt werden. Für die Einhaltung dieser Vorschriften wurde dem antragstellenden Unternehmen "Bitumisarco GmbH"eine Kaution von 150.000 Euro aufgebürdet.

Der Beschluss der Landesregierung wird nun im Amtsblatt der Region veröffentlicht. Die Abbaugenehmigung wird vom Landesamt für Innovation, Forschung und Entwicklung erteilt, nachdem das Gutachten der zuständigen Gemeindebaukommission vorliegt.

jw