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Neuer Landschaftsplan für Marling

LPA - Der Landschaftsplan der Gemeinde Marling ist überarbeitet worden. Die landschaftlichen Unterschutzstellungen des geltenden Planes aus dem Jahre 1979 wurden dabei geringfügig geändert. Neu sind die Schutzbestimmungen für das Vigiljoch, das zu einem beachtlichen Teil auf Marlinger Gemeindegebiet liegt. Den überarbeiteten Landschaftsplan der Gemeinde Marling hat die I. Landschaftsschutzkommission bei ihrer jüngsten Sitzung einstimmig befürwortet.

Die Ausweisung des Marlinger Anteils am Vigiljoch als Landschaftsschutzgebiet ist die wesentliche Neuerung im überarbeiteten Landschaftsplan der Gemeinde. Von der landschaftlichen Unterschutzstellung ist die Fläche um das Biotop "Schwarze Lacke" und das Marlinger Joch betroffen. "Um die landschaftliche Schönheit, das Naturpotential und den Erholungswert des Gebietes zu erhalten" - wie es wörtlich im überarbeiteten Plan heißt -, wird ein autofreies Vigiljoch angestrebt. Daher soll der Kraftfahrzeugverkehr grundsätzlich untersagt werden. Ausnahmegenehmigungen wird es für Gastwirte und Angestellte, die Besitzer von Ferienhäusern oder von landwirtschaftlichen Flächen, Handwerker und Lieferanten geben, wobei auch diese Genehmigungen streng begrenzt werden sollen: Ferienhausbesitzer sollen beispielsweise nur drei Mal im Jahr auf das Joch fahren dürfen. Im Bereich des Vigiljochs soll auch die "Hohe Tann" als Naturwald besonderen Schutz erfahren. "Dadurch sollen die Reste des einzigartigen Fichtenurwaldes erhalten werden", erklärt der Direktor im Amt für Landschaftsökologie, Martin Schweiggl, "die auch dem Spiel- und Auerhahn als notwendige Lebensräume dienen."

Bestätigt und erweitert wurden die bereits im geltenden Landschaftsplan ausgewiesenen Bannzonen: der Hangbereich um die Kirche von Marling, die Umgebung des Kirchleins St. Felix, der Terrassenfuß zwischen Straße und Etsch im Abschnitt Marling-Forst und das Gebiet um den Ansitz Schickenburg. Neu hinzu kommen der Hangbereich oberhalb des Dorfes bis zur Waldgrenze am Waalweg sowie der landwirtschaftlich intensiv genutzte Talboden. "Durch die Ausweisung dieser beiden neuen Bannzonen will die Gemeinde auch hier einer Zersiedelung vorbeugen", so Schweiggl, "schon die vor 25 Jahren ausgewiesenen Bannzonen haben sich als wirksames Instrument erwiesen, intakte Landschaftsbereiche Marlings vor Verbauung und Spekulation zu schützen".

Der überarbeitete und nun von der I. Landschaftsschutzkommission gutgeheißene Landschaftsplan zielt neben der Erhaltung noch unzersiedelter Landschaften sowie der Umgebungsbereiche kulturhistorisch wertvoller und landschaftsprägender Bauten im Sinne des Landschaftsleitbildes auch auf deren Pflege beziehungsweise Wiederbelebung hin. Nun wird der Plan in der Gemeinde zur öffentlichen Begutachtung aufliegen, bevor er der Landesregierung zur endgültigen Genehmigung unterbreitet wird.

jw

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