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Gsies: Gruber Heide soll Naturdenkmal bleiben

LPA - Die 1983 unter Naturschutz gestellte Gruber Heide in der Gemeinde Gsies soll Naturdenkmal bleiben. Die I. Landschaftsschutzkommission lehnte gestern Nachmittag einstimmig den Antrag der Gemeinde zur Aufhebung der Schutzbindung ab.

Illegale Mistablagerungen auf den Hochmoorbulten im Schutzgebiet
"Als die Gruber Heide 1983 unter Naturschutz gestellt wurde, war sie das schönste Hochmoor im Tal", so der Leiter des Landesamtes für Landschaftsökologie, Martin Schweiggl. "Trotz der geringen Ausdehnung von nur 7800 Quadratmetern waren dort alle seltenen Hochmoorpflanzen vertreten. In der Zwischenzeit wurde die Heide vor allem durch wiederholte und übermäßige Düngungen stark beeinträchtigt", erklärt Schweiggl.

Im Bereich des Naturschutzgebietes wurden seit 1983 von den Grundeigentümern immer wieder unrechtmäßige Arbeiten durchgeführt. Die Wiederherstellungsverfügungen blieben trotz gerichtlicher Urteile und mehrerer Verwaltungsstrafen unbeachtet. Die zuständige Landesbehörde schlug 1989 vor, das Naturdenkmal anzukaufen oder zu pachten. Das Angebot wird ausgeschlagen. "Dieses Moor ist für das Land Südtirol angesichts der Rechtsstreitigkeiten und noch immer anhängenden Verfahren zum teuersten Naturdenkmal im Lande geworden", so Schweiggl, der die Situation um das Naturdenkmal als "schlimmste in Südtirol" beurteilt.

Ende vergangenen Jahres beschloss der Gemeinderat von Gsies mehrheitlich, das Naturdenkmal Gruber Heide im Landschaftsplan aus dem Verzeichnis der unter Schutz stehenden Naturdenkmäler zu streichen. Diesen Antrag hat die I. Landschaftsschutzkommission unter dem Vorsitz von Abteilungsdirektor Roland Dellagiacoma gestern einstimmig zurückgewiesen.

Obwohl das Naturdenkmal in seinen Randbereichen zerstört und im Kernbereich stark beeinträchtigt worden ist, ist die Landschaftsschutzbehörde der Meinung, dass die letzten Feuchtlebensräume im Gsieser Tal zu erhalten seien. Die Aufhebung der Unterschutzstellung wäre - so die Kommission - ein Präzedenzfall, der Eigentümer anderer geschützter Flächen zu Zerstörungsarbeiten ermuntern könnte. Vielmehr gelte es den geschützten Bereich abzugrenzen und das Schutzgebiet zu renaturieren.

jw