News & Events

Kfz-Steuerbefreiung für Dieselfahrzeuge mit Partikelfilter tritt in Kraft

LPA - Ab dem morgigen Mittwoch, 21.April, können Eigentümer von Dieselfahrzeugen mit Staubpartikelfilter beim Land eine Kfz-Steuerbefreiung für ein Jahr beantragen. Die von den Landesräten Werner Frick und Michl Laimer vorangetriebene Norm tritt in Südtirol erstmals in Kraft. Über ein Rundschreiben informiert Frick die hiesigen Autohändler über die neuen Bestimmungen.

„Mehrere Autohersteller bieten inzwischen Diesel-Neufahrzeuge an, die mit einem Staubpartikelfilter ausgestattet sind. Mit der Steuererleichterung wollen wir den Ankauf dieser Fahrzeuge anreizen“, so Frick. „Die neue Umweltmaßnahme ist eine ganz konkrete Antwort auf die Probleme der Abgase, insbesondere der Feinstäube. 80 Prozent der Luftschadstoffe entstehen durch den Verkehr“, so Umweltlandesrat Laimer. Diese wird auch von Transportlandesrat Thomas Widmann begrüßt, der ebenso Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität insbesondere im städtischen Bereich ergreifen wird.
Die Steuererleichterung gilt bei neu angeschafften Fahrzeugen für das erste Besteuerungsjahr: Der Eigentümer muss innerhalb von 60 Tagen nach Zulassung des Fahrzeuges dem Landesamt für Abgaben eine Erklärung zukommen lassen, die das Vorhandensein eines Partikelfilters bescheinigt. Neben dem Eigentümer eines Fahrzeuges mit Partikelfilter muss auch der Vertragshändler das Formblatt unterzeichnen. Dieses enthält neben persönlichen Angaben zum Autokäufer einen Hinweis auf den Partikelfilter und muss mit der Kopie des Kraftfahrzeugscheines beim Landesamt eingereicht werden. Das Amt hat eigens ein Formblatt ausgearbeitet, das bei allen Autokonzessionären aufliegt. Weiters ist dieses im Internet unter www.provinz.bz.it/finanzen-haushalt abrufbar und liegt in den Büros des italienischen Automobilclubs ACI sowie im zuständigen Landesamt auf.

Für die Besitzer von Fahrzeugen mit Partikelfilter, die vor dem In-Kraft-Treten des Gesetzes zugelassen wurden, findet die Befreiung für die Einzahlung der Steuer auf das erste Besteuerungsjahr nach In-Kraft-Treten des Gesetzes ebenso Anwendung: Der Autobesitzer muss lediglich innerhalb von 90 Tagen das Formblatt samt Kopie der Kraftfahrzeugscheines beim Landesamt für Abgaben einreichen.

VFkp