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LR Frick ebnet Weg für Partikelfilter-Nachrüstung

LPA - Um den nachträglichen Einbau eines Partikelfilters in Diesel-Kraftfahrzeuge und die Umsetzung der neuen Gesetzesnorm – die einjährige Befreiung der Autosteuer bei einer Nachrüstung - ging es kürzlich bei einer Aussprache zwischen Landesrat Werner Frick und Walter Pichler, Obmann der Kfz-Mechaniker sowie Beamten der Landesabteilung für Haushalt und Finanzen, der Umweltagentur des Landes und des Motorisierungsamtes. Eine eigens eingesetzte Arbeitsgruppe soll sich nun mit dem Wirkungsgrad der Filter befassen.

Der eben durch den Landtag genehmigte erste Artikel des Finanzgesetzes sieht neben der Steuererleichterung bei der Neuanschaffung eines Diesel-Fahrzeuges mit Partikelfilter eine einjährige Befreiung der Autosteuer beim nachträglichen Einbau eines solchen Filters vor. „Mit dem neuen Finanzgesetz haben wir die Weichen gestellt, um die Nachrüstung der Dieselfahrzeuge mit Partikelfilter voranzutreiben. - Die große Herausforderung wird nun die konkrete Umsetzung sein, zuvor müssen wir auf die Markteinführung der Nachrüstfilter in Italien warten und ein paar technische und juristische Punkte klären“, sagt Finanzlandesrat Frick.
Bevor es zum Einbau der EU-genormten Nachrüstfilter kommen kann, brauche es eine Unbedenklichkeitserklärung des Fahrzeugherstellers und eine Produktzertifizierung. Nur so könne die Garantieleistung des Fahrzeugherstellers gewährleistet werden, berichteten die Fachleute von Motorisierungsamt. Ebenso müsse das Fahrzeug nach dem Einbau des Filters einer Einzelkollaudierung unterzogen werden, damit der nachträgliche Einbau im Fahrzeugbrief vermerkt werden kann.
„Das Kfz-Gewerbe ist hoch motiviert, handelt es sich doch um eine wichtige umweltpolitische Maßnahme, deren Umsetzung unsere Aufgabe sein wird, sobald alle Einzelheiten geklärt sind“, so Obmann Pichler.
Für den konkreten Start der Steuerleichterung bedarf es noch der Festlegung der Mindestgrenze des Wirkungsgrades für die Nachrüstfilter. Damit wird sich eine Arbeitsgruppe befassen und ein Dokument ausarbeiten, das als Grundlage für einen Beschluss der Landesregierung dienen soll. „Diese Arbeitsgruppe wird auch in Zukunft die Umsetzung der verabschiedeten Norm begleiten“, so Frick.

SAN