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Entscheidungen der UVP-Amtsdirektoren

LPA - Die für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zuständigen Amtsdirektoren haben sich am heutigen Mittwoch bei ihrer Sitzung in Bozen mehrere Projekte und Vorhaben in verschiedenen Landesteilen genauer angeschaut.

Die UVP-Amtsdirektoren haben grünes Licht für eine Erweiterung des Torfstiches „Salurn1“ in der Gemeinde Salurn gegeben. Die Grube darf um 5000 Quadratmeter vergrößert werden. Für zwei Jahre können insgesamt 40.000 Kubikmeter Torf abgebaut werden. Dafür müssen in der nahen Obstanlage Ausgleichsmaßnahmen in Absprache mit dem Landesamt für Landschaftsökologie erfolgen.

Laut UVP-Gutachten kann in der Gemeinde Eppan an der Weinstraße eine kleine Mühle im Porphyrbruch „Im Holz“ betrieben werden. Dort wird Porphyrabfall zerkleinert und so als Auffüllmaterial nutzbar gemacht. Die mobile Anlage ist im Jahresverlauf etwa einen Monat in Betrieb.

Genauer unter die Lupe genommen haben die UVP-Amtsdirekoren auch das Projekt für ein Kraftwerk mit Nutzung der Trinkwasserleitung Schalders in der Gemeinde Vahrn. Die Fallhöhe des Wassers beträgt 125 Meter. Das Werk soll 490 Kilowatt Strom erzeugen. Das Projekt sieht auch einen Hochspeicher vor. Auf den Trinkwasserverbrauch muss beim Betrieb des Werks genau geachtet werden, so die Auflage der UVP-Amtsdirektoren.

Zugestimmt haben die UVP-Amtsdirektoren auch dem Bau einer Quellfassung bei der Nevesjochhütte (Chemnitzerhütte) in der Gemeinde Mühlwald. Auch die alte Wasserleitung soll ersetzt werden. pro Sekunde sollen 0,2 Liter Wasser abgeleitet werden. Die Leitung wird eine Länge von 417 Metern haben. Der dazugehörige Speicher wird zehn Kubikmeter Wasser fassen.

Einer Variante zur Automatisierung des Beregnungsnetzes Latzfons-Feldthurns in der Gemeinde Klausen haben die UVP-Amtsdirektoren zugestimmt. Dabei soll jedoch naturschonend vorgegangen werden. Für den Bau haben die UVP-Amtsdirektoren strenge Auflagen gemacht: Nach Abschluss der Arbeiten soll der ursprüngliche Zustand der Flächen wiederhergestellt werden. Das selbe gilt für Wege und Trockenmauern.

Schließlich haben die UVP-Amtsdirektoren auch das Projekt für den Radweg Prad-Tschengls in der Gemeinde Prad am Stilfser Joch positiv begutachtet. Auch hier gibt es einige Auflagen: 1,5 Kilometer des Weges, vom Sportplatz bis zum Fischteich, dürfen nicht asphaltiert werden. „Auch ein Fußweg kann nicht gemacht werden“, erklärt Walter Huber, der Direktor der Landesagentur für Umwelt- und Arbeitsschutz.

SAN