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Sicherheitsabstände zu Hochspannungsleitungen großzügig bemessen

LPA - Um schädliche Strahlenbelastungen zu vermeiden, sollte bei Neubauten der notwendige Abstand zu Hochspannungsleitungen genau erhoben werden. Darauf weist das Landeslabor für Physikalische Chemie hin, das in einem Rundschreiben an die Gemeinden außerdem empfiehlt, größere Abstände einzuhalten, als derzeit vom Gesetz vorgesehen.

Italienweit gelten seit vergangenem August neue Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung vor elektrischen und magnetischen Feldern. Durch ein staatliches Dekret (DPCM 08.07.2003) wurden die bisher geltenden hundert Mikrotesla als Grenzwert der magnetischen Induktion sowie die vorgegebenen fixen Mindestabstände der Gebäude von den Hochspannungsleitungen abgeschafft. Als Qualitätsziel zur Begrenzung der magnetischen Induktion wurde ein Grenzwert von drei Mikrotesla neu eingeführt, der auch als Grundlage für die Bemessung der Abstände zu Stromleitungen dient.

Dieses Qualitätsziel gilt für die Projektierung neuer Hochspannungsleitungen im Bereich von Kinderspielplätzen, Schulen, Wohnanlagen, wo sich Menschen länger als vier Stunden am Tag aufhalten, sowie für die Planung solcher Neubauten. Die notwendigen Abstände gilt es unter Berücksichtigung der unter normalen Betriebsbedingungen fließenden Stromstärken zu berechnen. In einem Rundschreiben macht daher das Labor für Physikalische Chemie in der Landesumweltagentur die Gemeinden darauf aufmerksam, dass es unerlässlich sei, sich bei den Betreibern der Hochspannungsleitungen über die notwendigen Mindestabstände zu informieren. "Dies gilt für alle Neubauten im Nahbereich von Hochspannungsleitungen", so der Leiter des Landeslabors Luigi Minach, "denn sollte der Grenzwert der Magnetfeldstärke von drei Mikrotesla überschritten werden, so muss entweder das Haus versetzt oder die Freileitung verlegt werden."

Labordirektor Minach rät aber dazu, die Mindestabstände größer zu bemessen, als es das Gesetz vorsieht: "Nach heutigem Wissensstand ist eine völlige Sicherheit vor möglichen Langzeitschäden erst bei Feldstärken unter 0,2 Mikrotesla gewährleistet." Daher sei anzunehmen, dass in Zukunft die Grenzwerte weiter herabgesetzt werden, um die Strahlenbelastung zu senken. Für weitere Informationen steht das Labor für Physikalische Chemie in der Landesumweltagentur, Amba-Alagi-Straße 5, Bozen den Gemeinden auch unter der Rufnummer 0471 417100 (Fax 0471 417179) zur Verfügung.

jw