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Neues nationales Abfallverfolgungssystem (RENTRI)

Eine Reihe von Subjekten, die Abfälle bewirtschaften bzw. erzeugen, müssen sich ins RENTRI eintragen. Die Eintragung dieser Verpflichteten erfolgt in drei Zeitfenstern vom 15.12.2024 bis einschließlich 13.02.2026.

Mit dem neuen informatischen System zur Rückverfolgbarkeit von Abfällen (RENTRI), das direkt vom Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit verwaltet wird, wurden Regeln zur Nachverfolgung der Abfallströme festgelegt, und zwar in Bezug auf die Erzeugung/Haltung desselben Abfalls bis zum Ort seiner Behandlung.
RENTRI, das vom Art. 188-bis des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 152 von 2006 vorgesehen ist, wird durch das Ministerialdekret 59/2023 und mehrere Direktorialdekrete geregelt.
Ziel des RENTRI ist es, Umweltdaten zu sammeln und zu überwachen.

Weitere Informationen können auf der Website der Handelskammer Bozen und auf dem Portal des Umweltministeriums abgerufen werden.

NaF/29.

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