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Zuschüsse für öffentliche Trinkwasseranlagen in erschwerten Situationen: neue Kriterien in Kraft
Vom 1. Januar bis zum 28. Februar: Das ist die neue, von der Landesregierung beschlossene Frist für die Einreichung der Anträge für den Bau und die Sanierung von Anlagen der öffentlichen Trinkwasserversorgung in erschwerten Situationen.
Das Land Südtirol gewährt Beiträge für die Planung, Errichtung und Sanierung von öffentlichen Trinkwasserversorgungsanlagen in erschwerten Situationen, das heißt in peripheren Gebieten mit einer geringen Anzahl an Verbrauchern und mit hohen Baukosten. Die Arbeiten können Quellfassungen, Tiefbrunnen, Speicherbecken, Zu- und Verteilungsleitungen, Aufbereitungsanlagen und Verbindungsleitungen zwischen verschiedenen Trinkwasserleitungen betreffen.
Neue Kriterien für die Gewährung von Beiträgen
Mit Beschluss der Landeregierung vom 29.10.2024, Nr. 948 wird die Frist zur Einreichung des Antrags von 4 auf 2 Monate verkürzt (vom 1. Januar bis 28. Februar eines jeden Jahres). Außerdem werden die Voraussetzungen für die Antragstellung genauer definiert: unter anderem ist eine gültige Wasserkonzession, eine Baukonzession, eine Einverständniserklärung des Grundeigentümers oder ein gleichwertiges Dokument erforderlich.
Alle anderen Kriterien bleiben weiterhin gültig, d.h. der Trinkwassertarif der Kategorie Haushalt des Betreibers oder der Gemeinde muss höher als der Mindesttarif von 65 Eurocent pro Kubikmeter liegen, um für Zuschüsse in Anspruch genommen werden zu können.
Weiters muss die geplante Investition über der Erschwernisschwelle liegen. Das bedeutet, dass die Investitionskosten pro Kubikmeter Trinkwasser im betroffenen Gebiet höher sein müssen als die durchschnittlichen Kosten von Maßnahmen pro Kubikmeter auf Landesebene. Der für die Erschwernisschwelle festgelegte Wert liegt bei 26 Euro pro Kubikmeter.
Die Mindestausgabe für die Annahme des Antrags beträgt 100.000 Euro. Der Höchstbetrag, der ausbezahlt werden kann, beläuft sich auf zwei Millionen Euro pro Jahr beziehungsweise vier Millionen Euro in einem Zeitraum von drei Jahren. Die Beiträge machen 50 bis 70 Prozent der als förderfähig anerkannten Ausgaben aus. Sie können mit staatlichen oder EU-Beiträgen kumuliert werden.
Die Beitragsgesuche müssen vor Beginn der Arbeiten beim Landesamt für nachhaltige Gewässernutzung eingereicht werden.
Zur Deckung der Beiträge wurde ein eigener Fonds eingerichtet, der von allen Betreibern öffentlicher Trinkwasserleitungen finanziert wird und mit rund 4,5 Millionen Euro dotiert ist.
Weitere Informationen und das Gesuchsformular sind im Südtiroler Bürgernetz abrufbar.
NaF/29.