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Alpenkonvention: Schwerpunkte des italienischen Vorsitzes vorgestellt
Vertreter der Alpenkonvention überreichen Landeshauptmann Kompatscher die Leitlinien des anstehenden italienischen Vorsitzes – Auftaktveranstaltungen finden im März in Bozen statt
BOZEN (LPA). In der Alpenkonvention haben sich die acht Alpenländer Italien, Deutschland, Frankreich, Liechtenstein, Monaco, Österreich, Schweiz und Slowenien mit der Europäischen Union zusammengeschlossen, um gemeinsam und grenzüberschreitend Herausforderungen anzugehen. Der Vorsitz der Alpenkonvention rotiert, für die Jahre 2025-26 übernimmt Italien diese Funktion. Bei einem Treffen mit Landeshauptmann Arno Kompatscher am heutigen Mittwoch (30. Oktober) erläuterte Alenka Smerkolj, Generalsekretärin der Alpenkonvention, begleitet vom Leiter der italienischen Delegation bei der Alpenkonvention im Ministerium für Umwelt und Energiesicherheit, Paolo Angelini, sowie Eurac Research-Präsident Roland Psenner die Grundlinien des Programms des italienischen Vorsitzes.
Seit mehr als 30 Jahren sind das Land Südtirol, die Hauptstadt Bozen und Eurac Research wichtige Partner der Alpenkonvention. Dies kommt auch im nächsten Jahr zum Ausdruck: Vom 3. bis 6. März 2025 finden in Bozen die ersten vier Veranstaltungen des italienischen Vorsitzes statt: die Klausurtagung der Alpenkonvention, das Treffen der Vorsitzenden der Arbeitsgruppen, der gesamtstaatliche Koordinierungstisch der italienischen Delegation und die Ad-hoc-Arbeitsgruppe zum 11. Alpenzustandsbericht.
"Das Programm des italienischen Vorsitzes der Alpenkonvention hat die Aktionsbereiche Erhaltung und Verbesserung der Artenvielfalt der alpinen Ökosysteme, Klimaschutz und Lebensqualität in den Alpen als Schwerpunkte ausgemacht. Auch Südtirol ist in all diesen Bereichen bereits seit längerem aktiv", erklärte der Landeshauptmann nach dem Treffen. "Auch aus diesem Grund freuen wir uns, die ersten Sitzungen des italienischen Vorsitzes in Bozen zu beherbergen", fügte Kompatscher hinzu.
Die Alpenkonvention fasst die Leitprinzipien für ein nachhaltiges Leben in den Alpen zusammen und bildet die rechtliche Grundlage für die Erhaltung der sensiblen alpinen Ökosysteme, der regionalen kulturellen Identitäten, des Erbes und der Traditionen in den Alpen.
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