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Wasserentnahmestellen: mit nummerierten Plaketten zu kennzeichnen
Den Konzessionären von Wasserentnahmestellen werden in diesen Tagen spezielle Plaketten zur Kennzeichnung von Fassungen an Quellen und Fließgewässern zugestellt. Diese sind bis zum 30. Juni von den Konzessionären anzubringen.
Konzessionierte Wasserfassungen an Quellen und Fließgewässern sollen mit einfachen Plaketten gekennzeichnet werden. Diese stellt das Amt für nachhaltige Gewässernutzung der Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz derzeit den Konzessionären zu. Die einfach gestalteten Plaketten führen neben der Bezeichnung "Wasserableitung" eine fortlaufende Nummer an. Diese Nummer bietet mehr Transparenz und Sicherheit und ermöglicht den Kontrollorganen, die Fassung eindeutig der entsprechenden Wasserkonzession zuzuordnen. Die Anbringung erfolgt durch die Inhaber der Wasserkonzessionen selbst.
Von dieser Maßnahme betroffen sind sämtliche Wasserentnahmestellen, mit Ausnahme der freien Nutzungen für Trink- und Hauswasser. Betreiber von E-Werken beschaffen ihre Plaketten selbst.
Installation bis zum 30. Juni 2024
Die Plaketten sind bis zum 30.06.2024 an einem gut sichtbaren, zugänglichen und hochwassersicheren Ort zu installieren. Die Installation muss dauerhaft am Wasserfassungsbauwerk erfolgen. Sollten diese Strukturen nicht leicht sichtbar, nicht leicht zugänglich oder nicht fest sein, ist die Plakette in der Nähe der Wasserentnahmestelle anzubringen.
Die Kennzeichnung konzessionierter Wasserentnahmestellen erfolgt auf Grundlage von Artikel 9 des Beschlusses der Landesregierung Nr. 680/2021.
Weitere Informationen zur Installation der Plakette finden Sie in den beigefügten FAQ.
29.11