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#Bilanz18_23 (4/4): Kulturelles Erbe des Landes schützen

5031 Baudenkmäler stehen in Südtirol unter Schutz, 1539 davon sind Bauernhäuser. Mit deren Schutz werde ein Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung geleistet, sagt Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer.

"Die Initiativen im Bereich Kulturgüterschutz sind konsequent darauf ausgerichtet, die primären autonomen Zuständigkeiten für die Gesetzgebung und Verwaltung der Kulturgüter Südtirols zu stärken und dadurch an der Zukunft des Landes zu arbeiten", erklärte Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer heute (3. Juli) im Rahmen des Mediengesprächs zum Abschluss der Legislaturperiode 2018-2023.

Derzeit stehen in Südtirol 5031 Baudenkmäler unter Schutz, 1539 davon sind Bauernhäuser. Mit dem Entwurf für das "Landesgesetz für Kulturgüter" hat die Landesregierung vor kurzem einen neuen gesetzlichen Rahmen für das materielle kulturelle Erbe des Landes gutgeheißen, der in Kürze im Landtag behandelt wird.  

Landesgesetz für Kulturgüter

Bisher waren die landesspezifischen Bestimmungen im Bereich Baudenkmäler, Kunstdenkmäler und Archäologie sowie jene im Bereich Archivwesen in Südtirol von zwei Landesgesetzen geregelt: Mit dem Landesgesetz Nr. 26/1975 wurde das Landesdenkmalamt eingerichtet, mit dem Landesgesetz Nr. 17/1985 folgte dann die Errichtung des Südtiroler Landesarchivs. "Nun sollen diese beiden in die Jahre gekommenen Landesgesetze durch eine neue, organische und zeitgemäße Regelung – das Landesgesetz für Kulturgüter - ersetzt werden", erklärte Landesrätin Hochgruber Kuenzer.

Der Gesetzentwurf regelt die Erhaltung, Konservierung, Forschung und Vermittlung von Kulturgütern, den Schutz sowie die Pflege der beweglichen und unbeweglichen materiellen Kulturgüter des Landes Südtirol. Er formuliert erstmals Ziele für den Kulturgüterschutz und umfasst 60 Artikel und gliedert sich in die drei Bereiche Denkmalschutz, Denkmalpflege und Archivwesen. Neu 

ist, dass der Landeskonservator beziehungsweise die Landeskonservatorin auch Landesnotfallkoordinator beziehungsweise -koordinatorin für den Kulturgüterschutz ist. Wie Kulturgüter in Notfällen geschützt werden können, dazu haben Bevölkerungsschutz, Denkmalpflege und Museen als erste Maßnahme ein Handbuch erarbeitet. Diese Objekte, Archivalien und Artefakte lagern in Depots, Archiven, historischen Gebäuden und Ausstellungsräumen des Landes. Wenn ein Notfall eintritt, ist die Zusammenarbeit mit den Einsatzkräften von zentraler Bedeutung. Das Handbuch enthält Handlungsempfehlungen für die Erstellung eines Notfallplans zum Schutz von Kulturgut in Notfällen. "Die Auswirkungen der Klimakrise wie Überschwemmungen und Hitze bedrohen auch die Kulturgüter. Dieses Handbuch ist ein erster Schritt zur Vorbereitung und Verstärkung ihres Schutzes, die Zusammenarbeit wird weitergeführt", erklärte Hochgruber Kuenzer.

Kernthema der Autonomie

Die Erhaltung und Vermittlung der Kulturgüter sei nämlich eine zentrale Aufgabe der verschiedenen Gedächtnisinstitutionen des Landes und Grundlage und Kernthema der Autonomie. "Damit wird ein wichtiger Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung und zur Stärkung der kulturellen Identität der drei Sprachgruppen Südtirols geleistet", sagte die Landesrätin.


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mpi