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Energieeinsparung, EU-News zu umweltfreundlichem Gerätedesign

Mit dem Ziel, innerhalb 2030 Energieeinsparungen von 4 TWh zu erreichen, legt die Europäische Kommission neue Ökodesign-Vorschriften für Elektrogeräte im „Standby-Modus“ vor.

Die meisten Elektrogeräte verbrauchen auch dann noch Strom, wenn sie ausgeschaltet sind oder sich im Standby-Modus befinden. Bereits seit 2008 hat die Europäische Union Binnenmarktvorschriften erlassen, die Mindesteffizienzanforderungen festlegen. Die neuen Vorschriften, die von der EU-Kommission am 17. April 2023 mit der Verordnung 2023/826 eingeführt wurden, legen Ökodesign-Anforderungen in Bezug auf den Energieverbrauch im Aus-Zustand, im Standby-Modus und im vernetzten Standby-Modus für die Markteinführung oder die Inbetriebnahme von elektrischen und elektronischen Haushalts- und Bürogeräten fest.

Mit diesen neuen Vorschriften wird der Anwendungsbereich der bisherigen Verordnung ausgeweitet, so dass nun etwa 800 Millionen jährlich verkaufte Produkte (mit schätzungsweise 5 Milliarden in der EU verwendeten Geräten) betroffen sind, darunter auch zum Beispiel Produkte mit externer Niederspannungsstromversorgung, wie kleine Netzwerkgeräte (einschließlich WLAN-Routern und -Modems) oder kabellose Lautsprecher.

Die Kommission schätzt, dass innerhalb 2030 durch die Verpflichtung zur Senkung des Stromverbrauchs von Produkten im Energiesparmodus jährliche Energieeinsparungen in Höhe von 4 TWh erzielt werden können. Diese Menge ist fast doppelt so hoch wie der Jahresverbrauch Maltas und entspricht einer jährlichen CO2-Einsparung von 1,36 Millionen Tonnen CO2-Äquivalent. Dies wird auch den Verbrauchern zugutekommen, da ihre Rechnungen sinken werden, wobei die Gesamteinsparungen für die Verbraucher bis 2030 auf 530 Mio. Euro pro Jahr geschätzt werden.

Dank der überarbeiteten Vorschriften werden Informationen über den Stromverbrauch im Aus-Zustand, im Standby-Modus, und im vernetzten Standby-Modus sowie über die Zeit, die das Produkt benötigt, um automatisch einen dieser Zustände zu erreichen, für die Verbraucher leichter zugänglich sein.

NaF/29.