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Stromleitung Lajen-Corvara: Bauleitplanänderungen in die Wege geleitet

Die Landesregierung hat das Verfahren für die Bauleitplanänderungen zur Eintragung der 132-Kilovolt-Erdkabelleitung "Lajen-Corvara" eingeleitet.

Die Energiegesellschaft Terna Rete Italia AG plant eine neue unterirdische Stromleitung zwischen den Gemeinden Corvara im Gadertal und Lajen am Eingang des Grödner Tals. Die neue Hochspannungsleitung ist Teil des Investitionsplans der Energiegesellschaft Terna zur Energieentwicklung in Südtirol. Sie hat eine Länge von 23 Kilometern, soll zwischen den bestehenden Primärkabinen Lajen und Corvara errichtet und vollständig via Erdkabel verlegt werden.

Nun nimmt die Realisierung der neuen Infrastruktur immer mehr Gestalt an. Heute (22. März) hat die Landesregierung auf Vorschlag der Landesrätin für Raumentwicklung, Natur und Landschaft Maria Hochgruber Kuenzer zugestimmt, die Bauleitplanänderungen der betroffenen Gemeinden Lajen, Kastelruth, St. Ulrich, St. Christina, Wolkenstein in Gröden und Corvara von Amts wegen einzuleiten. Terna hatte darum angesucht, damit die Eintragung der 132-kVErdkabelleitung "Lajen-Corvara" erfolgen kann. Es handelt sich um eine Anlage von Landesinteresse.

"Die neue Stromverbindung stellt ein Schlüsselvorhaben für die Sicherheit und für eine kontinuierliche und zuverlässige Stromversorgung dar", betont Landeshauptmann Arno Kompatscher. Für die Wintersportorte Gröden und Alta Badia und auch für das Pustertal sei, insbesondere im Winter, die Versorgungssicherheit für Aufstiegsanlagen, touristische Infrastrukturen und Gewerbegebiete grundlegend.

"Bei der Standortermittlung der Trasse wurde besonders auf einen landschaftsschonenden Verlauf der unterirdischen Stromleitung geachtet", hebt Landesrätin Hochgruber Kuenzer hervor. Auch wurde versucht, möglichst wenig private Gebiete und stattdessen Gebiete zu durchqueren, die von Gemeinden oder Gebietskörperschaften verwaltet werden.

Nachdem die Landesregierung heute grünes Licht für die Einleitung des Verfahrens gegeben hat, wird der Beschluss für 30 Tage für die Öffentlichkeit zur Einsichtnahme ausgelegt.


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mpi