News & Events

Elektromotoren: EU-Verordnung mit neuen technischen Vorschriften in Kraft

Ab 1. Juli tritt die Verordnung 2019/1781/EU mit neuen technischen Vorschriften für Elektromotoren in Kraft; Einsparungen bei den jährlichen Energierechnungen.

Neu gebaute Geräte werden effizienter sein: Durch den Kauf dieser Geräte verbrauchen wir weniger Strom und somit wird unsere Stromrechnung weniger hoch ausfallen (Bild, Quelle: Homepage der Europäischen Union)

In der Europäischen Union sind etwa 8 Milliarden Elektromotoren im Einsatz, die fast 50% des in der EU produzierten Stroms verbrauchen. Sie betreiben kleine Geräte von täglichem Gebrauch, bis hin zu riesigen Motoren in der Industrie, oft in Kombination mit drehzahlvariablen Antrieben. Diese erlauben das Gerät so einzustellen, wie es funktionieren soll.

Am 1. Juli 2021 treten neue technische Vorschriften für Elektromotoren in Kraft. Diese Vorschriften sind in der Verordnung 2019/1781/EU enthalten und gelten für Motoren mit einem Leistungsbereich von 0,12 kW bis 1000 kW. Man spricht hier zum Beispiel von den Elektromotoren, welche in Waschmaschinen, Klimaanlagen oder Wärmepumpen und vielen Arten von industriellen Anwendungen zu finden sind. Ziel ist es, deren Energieeffizienz zu erhöhen.

Neu gebaute Geräte werden effizienter sein, da die Hersteller von Elektromotoren nur effizientere Motoren produzieren dürfen, die den neuen Vorschriften entsprechen. Das bedeutet, dass wir durch den Kauf dieser Geräte weniger Strom verbrauchen und somit unsere Stromrechnung weniger hoch ausfallen wird.

Die Europäische Union schätzt die jährlichen Energieeinsparungen bis 2030 auf 110 TWh, was dem Stromverbrauch der Niederlande entspricht. Das bedeutet, dass jährlich 40 Millionen Tonnen CO2-Emissionen vermieden und die jährlichen Energiekosten der Haushalte und der Industrie in der EU bis 2030 um rund 20 Milliarden Euro sinken werden.

Weitere Infos sind auf der Homepage der Europäischen Kommission verfügbar.

NaF/29.