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Elektronische Zahlungen: pagoPA
Ab dem 28. Februar ist pagoPA für alle Zahlungen an die Landesverwaltung zu verwenden. Nur einige zusätzliche Zahlungsarten sind noch zulässig.
Ab dem 28. Februar 2021 müssen alle Zahlungen an die Landesverwaltung ausschließlich über das pagoPA-System mit Verwendung des Portals ePays: https://de.epays.it/ durchgeführt werden.
Anweisungen
Im Bereich „Online-Zahlungen pagoPA“ wählen Sie die Körperschaft „Autonome Provinz Bozen“ und dann geben Sie den Dienstbereich an. Sie füllen die Felder in der Maske aus und geben den Zahlungsgrund an.
Zusätzlich zum pagoPA-System können nur einige wenige, in den pagoPA-Richtlinien der AGID aufgelistete, zusätzliche Zahlungsmethoden verwendet werden:
- Zahlungsvordruck F24
- Sepa Direct Debit SDD - Sepa Lastschrift (geeignet für wiederkehrende Zahlungen)
- etwaige andere Zahlungsdienste, die nicht mit dem pagoPA-System integriert sind und aufgrund entsprechender Gesetzesbestimmungen nicht durch dieses ersetzt werden können
- Barzahlungen bei jenem Subjekt, welches für die Körperschaft den Schatzamtsdienst durchführt.
Anmerkung
Zur Entrichtung der Stempelsteuer auf digitalen Dokumenten, jedoch ausschließlich für Gesuche, kann man noch das Zahlungsmodell F23 verwenden; für digitale Verträge und Vereinbarungen ist bereits seit 1. September 2020 die Verwendung des Zahlungsmodelles F24 gesetzlich vorgesehen.
Hilfestellung für die Bürgerinnen und Bürger
Zu den pagoPA-Zahlungen wird die Hilfestellung für die Bürgerinnen und Bürger durch das, von den Südtiroler Einzugsdiensten AG aktivierten Call Centers unter der gebührenfreien Nummer 800 984 274 gewährleistet, das von Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00-17:00 Uhr erreichbar ist.
NaF/29.