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Raumplanung: Info-Webinare für Gemeinden
Land und Gemeindenverband informieren Südtirols Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in Webinaren zum Gesetz Raum und Landschaft.
Die Neuerungen zum Landesgesetz Raum und Landschaft stehen im Mittelpunkt einer Reihe von Webinaren, in denen Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer und Gemeindenpräsident Andreas Schatzer Südtirols Bürgermeisterinnen und Bürgermeister in den nächsten Tagen aus erster Hand informieren. Bereits im Frühjahr hatte es eine Reihe von Webinaren zur Raumplanung gegeben. Die Landesrätin erklärt: "Auch die im Herbst rund 40 neugewählten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister wollen informiert werden. Zudem werden wir über die vom Landtag kürzlich beschlossenen Gesetzesänderungen berichten."
Die Webinare werden bezirksweise organisiert. Neben Landesrätin Hochgruber Kuenzer und Gemeindenverbandspräsident Schatzer ist auch Frank Weber, Direktor des Ressorts für Raumentwicklung, Landschaft und Denkmalpflege, bei den Webinaren dabei. Inhalte sind die strategische Umsetzung des Gesetzes Raum und Landschaft und die Aktualisierung der Informationen für die Gemeinden. Zudem besteht für die teilnehmenden Bürgermeister die Möglichkeit, Fragen zu stellen, mit denen sie konfrontiert sind.
Neue Bewertung von Raum und Landschaft
Landesrätin Hochgruber Kuenzer begründet die jüngsten vom Landtag beschlossenen Änderungen am Gesetz Raum und Landschaft: "Es war allen klar, dass mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes aufgrund der Erstinterpretation der einzelnen Artikel Anpassungen erforderlich sind." Seit Juli 2020 beantworten Experten an einem Runden Tisch wöchentlich Fragen von Gemeinden und Planern zur konkreten Anwendung des Gesetzes. Diese Erstinterpretationen können auf der Webseite des Landes zum Thema Natur, Landschaft und Raumentwicklung nachgelesen werden.
Darüber hinaus unterstreicht Landesrätin Hochgruber Kuenzer den Paradigmenwechsel, den das Gesetz Raum und Landschaft in Südtirols Raumplanung einleitet. Durch die gesetzliche Zusammenlegung von Raumordnung und Landschaftsplanung verhilft das Gesetz zu einer neuen Bewertung von Raum und von Landschaft. Dabei lädt die Landesrätin ein, die Landschaft als Ressource zu betrachten, die nachhaltig nach dem Prinzip Braun vor Grün genutzt werden soll: Bestand sanieren und verdichten, bevor Neubauten geplant werden, bebaute Flächen nutzen, bevor freie Flächen bebaut werden. Das Gesetz ermöglicht Mischnutzungen, sodass in den Ortskernen nahe am Wohnbereich gewerbliche Tätigkeiten wieder möglich sind, für kleine Kreisläufe wie die Nahversorgung gesorgt wird und Mobilität vermieden wird. Mit dem Leerstandsmanagement können die Gemeinden den Bestand systematisch erheben und neuen Nutzungen zuführen.
Diese neuen, mit dem Gesetz eingeführten Ansätze sind für die Gemeinden von großer Bedeutung, da sie unmittelbar zuständig für die Planungen ihrer verbauten Ortskerne sind und Änderungen darin selbständig durchführen. "Die Neuausrichtung dieses Gesetzes bringt der Landschaft und dem Raum in Südtirol einen Mehrwert. Jetzt ist es an der Zeit, dem Neuen eine Chance zu geben", betont Landesrätin Hochgruber Kuenzer.
Präsident Schatzer erläutert in den Webinaren die neue Musterbauordnung. Diese wird von der Landesregierung in den kommenden Wochen als Durchführungsverordnung zum Gesetz Raum und Landschaft genehmigt.
Sobald die Musterbauordnung vorliegt, gilt es für die Gemeinden, ihre Bauordnungen entsprechend zu aktualisieren. Sie haben dafür bis Juni 2021 Zeit. Bis dahin kann die bestehende Bauordnung für offene raumplanerische Verfahren angewandt werden – vorausgesetzt, dass sie zu den aktuellen Gesetzesbestimmungen nicht im Widerspruch steht. Mit dieser Regelung, die der Landtag kürzlich beschlossen hat, gelingt es, den Übergang zwischen offenen Verfahren und neuen Regeln zu meistern, ohne die Abläufe zu behindern.
Weitere Webinare im Jänner
Im Jänner 2021 wird eine weitere Webinar-Runde stattfinden: Dabei wird es um das Gemeindeentwicklungsprogramm gehen. Es werden die Richtlinien und der technische Leitfaden dazu erläutert, und es wird auch darauf eingegangen, mit welcher Unterstützung des Landes die Gemeinden bei der Erstellung ihres Entwicklungsprogrammes rechnen können.
jk