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Waidbruck: Land genehmigt überarbeiteten Gefahrenzonenplan

Der Gefahrenzonenplan von Waidbruck wurde überarbeitet und die hydrologische Lage im Bereich der Kirchgasse neu klassifiziert.

Der Gefahrenzonenplan von Waidbruck wurde überarbeitet und die hydrologische Lage im Bereich der Kirchgasse neu klassifiziert. (Foto: Studio Joachim Dorfmann)

Die Landesregierung hat am gestrigen Dienstag (26. Mai) die Änderung des Gefahrenzonenplans der Gemeinde Waidbruck genehmigt. Den Beschluss vorgelegt hat Raumordnungslandesrätin Maria Hochgruber Kuenzer. Viele Gemeinden arbeiten derzeit an ihren Gefahrenzonenplänen. "Je genauer die Gemeinden ihre Gefahrenzonen beschreiben, desto gezielter – und umso sicherer – kann sich der Ort entwickeln ", erklärt die Landesrätin die Ausgangslage.

Der Gefahrenzonenplan ist Teil des Bauleitplans einer jeden Gemeinde: Es handelt sich um das Planungsinstrument, mit dessen Hilfe besiedelte Gebiete gesichert und auf dessen Grundlage die Entwicklung eines Ortes gelenkt werden kann, um in risikofreien Bereichen bauen zu können.

Waidbruck: Neuklassifizierung

Waidbruck hat die Zone 006 des Gefahrenzonenplans auf der Höhe der Kirchgasse oberhalb der Autobahnbrücke Gröden nach hydrologischen Gefahren überprüfen lassen. Grundlage der Studie sind drei Simulationen der Wirksamkeit von 15 bereits umgesetzten Schutzmaßnahmen. Dazu zählen Felssicherungen mit metallverankerten Drahtseilen, Gitternetze und verschiedene andere Schutzbauten. Das Ergebnis der Studie ermöglichte die Neuklassifizierung der untersuchten Zone, die von der zuständigen Dienststellenkonferenz positiv bewertet wurde: Die Schutzmaßnahmen sichern das Gebiet ausreichend vor den einigermaßen hohen hydrologischen Gefahren. Der Großteil der untersuchten Fläche kann somit auf die Gefährdungsstufe H2 reduziert werden. Auf H3 bleibt weniger als ein Drittel dieser Zone eingestuft.

Waidbruck hat das Werkzeug genutzt, das den Gemeinden 2019 für eine differenzierte Handhabe der Gefährdungseindämmung zur Verfügung gestellt worden ist: In einer Durchführungsverordnung wurde festgelegt, welche Eingriffe und Vorkehrungen in den jeweiligen Zonen verschiedener Gefährdungsgrade möglich und zulässig sind. Damit gelingt es, ein Gebiet genauer und differenzierter nach seinem Gefährdungsgrad zu bewerten.

Drei Gefährdungsstufen, vier Zonen

Ein Gefahrenzonenplan unterscheidet drei Gefährdungsstufen: H4 für sehr hohe Gefahr, H3 für hohe Gefahr, H2 für mittlere Gefahr. Entsprechend gibt es vier Zonen: Grau gekennzeichnete Flächen gelten als sicher, gelbe haben geringe Risiken, blaue Flächen brauchen Schutzmaßnahmen wie Damm-, Steinschlag-, oder Lawinenschutzbauten und in den roten Zonen dürfen keinerlei Vorhaben umgesetzt werden, die einen Aufenthalt von  Personen bedingen.

Die Gefahrenzonenplanung wurde in Südtirol 2007 eingeführt, ist seit 2008 im derzeit noch gültigen Raumordnungsgesetz von 1997 (Art. 22/bis) eingegliedert und wird im neuen Landesgesetz "Raum und Landschaft" in den Artikeln 55 und 56 geregelt.

LPA