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Toblach: Neuabgrenzung des Naturparks

Die Landesregierung hat heute (3. März) die von der Gemeinde Toblach beantragte Abänderung zur landschaftlichen Unterschutzstellung des Naturparks Drei Zinnen grundsätzlich genehmigt.

Mit dem Beschluss der Landesregierung darf der Schotter aus dem Höhlensteintal nun weiterhin verarbeitet werden. (Foto: LPA/Konrad Stockner)

Die Gemeinde Toblach hat im Bereich der Schottergrube "Langweg" im Höhlensteintal eine Fläche von 17.500 Quadratmetern aus dem Naturpark Drei Zinnen ausgeklammert. Ziel ist es, im auszuklammernden Bereich eine Zone für Schotterverarbeitung auszuweisen. Die Landesregierung folgt dem Vorschlag der Gemeinde grundsätzlich und hat dafür die Voraussetzung geschaffen.

Hintergrund ist, dass auf dem Areal bereits seit 1970 Schotterverarbeitung betrieben worden ist, bevor 1981 das Schutzgebiet Naturpark Drei Zinnen ausgewiesen worden ist. Die Konzession war mit Juli 2015 abgelaufen und konnte nicht mehr verlängert werden. Das Areal für den Schotterabbau wurde von mehr als fünf auf 1,75 Hektar reduziert.

Mit dem Beschluss der Landesregierung darf der Schotter aus dem Höhlensteintal nun weiterhin verarbeitet werden. Nicht möglich ist in diesem am Schutzgebiet gelegenen Areal die Herstellung von Asphalt und andere Produktionen, wie etwa Bauschuttrecycling. Allerdings darf Material aus dem Höhlensteintal verarbeitet werden.

Damit reduziert die Landesregierung infolge auch den Schwerverkehr: An das Höhlensteintal werden in Zukunft keine Materialen mehr an-, sondern nur noch abtransportiert.

 

mpi