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Gefahrenzonenplanung: Landesregierung genehmigt Verordnung
Grünes Licht der Landesregierung für die neue Durchführungsverordnung "Gefahrenzonenpläne". LRin Kuenzer: "Oberstes Gebot ist der Schutz der besiedelten Gebiete vor Naturgewalten."
Die Landesregierung hat heute (17. September) die Durchführungsverordnung "Gefahrenzonenpläne" zum neuen Landesgesetz "Raum und Landschaft" genehmigt. Sie ist an die neuen gesetzlichen Grundlagen angepasst worden.
Auf die Wichtigkeit der Gefahrenzonenplanung ging Raumordnungslandesrätin Maria Hochgruber Kuenzer in der anschließenden Pressekonferenz ein: "Naturgefahren sind in Südtirol allgegenwärtig und müssen daher in der strategischen Entwicklung unserer Gemeinden berücksichtigt werden." Die Gefahrenzonenpläne seien ein wesentlicher Faktor in der Raumplanung. Sie führten dazu, dass sich die Gemeinden und die Bevölkerung mit ihrem Lebensraum und den dortigen Gefahren auseinandersetzen.
Bereits das noch gültige "alte" Raumordnungsgesetz hatte festgelegt, dass alle Gemeinden ihrem Bauleitplan einen Gefahrenzonenplan als gesonderten Plan beilegen müssen. Durchführende Bestimmungen zu Gefahrenzonenplänen gab es erstmals seit August 2008, der diesbezügliche Artikel (Art. 22/bis) war im Juli 2007 ins Gesetz eingefügt worden.
Schutz der besiedelten Gebiete vor Naturgefahren
"Die Erstellung eines Gefahrenzonenplans dient in erster Linie dem Schutz der besiedelten Gebiete vor Naturgefahren", unterstreicht Landesrätin Hochgruber Kuenzer. "Es ist ein Instrument, das der Bevölkerung Sicherheit und den Gemeindeverwaltungen Orientierung in der Planung gibt." Ziel sei es, die sicheren Flächen in Südtirols Siedlungsgebieten zu definieren.
Im neuen Landesgesetz "Raum und Landschaft" regeln die Art. 55 und 56 den Bereich der Gefahrenzonenpläne. Das Anliegen, betont die Landesrätin, bleibe dasselbe. Geändert habe sich jedoch die Einstellung zur Gefahrenzonenplanung: Während diese in der Vergangenheit als bürokratische Belastung empfunden wurde, sei sie heute nachvollziehbarer denn je: "Besonders infolge der Schäden, die Naturereignisse auch in Südtirol angerichtet haben, ist sich eine breite Öffentlichkeit der Bedeutung der Gefahrenzonenplanung durchaus bewusst", berichtete Hochgruber Kuenzer.
Fast die Hälfte der Gemeinden hat gültigen Plan
Über einen gültigen Gefahrenzonenplan verfügen in Südtirol derzeit 49 Gemeinden. Der Gefahrenplan weiterer 32 Gemeinden ist in der Endphase des Genehmigungsverfahrens. Alle weiteren Gemeinden haben mit der Erstellung des Planes begonnen. "Die Gefahrenzonenpläne der Gemeinden mit den größten Gefahren sind bereits genehmigt", betont die Landesrätin.
Der Gefahrenzonenplan sieht vier Zonen vor: Grau gekennzeichnete Flächen gelten als sicher, gelbe haben geringe Risiken, blaue Flächen brauchen Schutzmaßnahmen wie Damm-, Steinschlag-, oder Lawinenschutzbauten und in den roten Zonen dürfen keinerlei Vorhaben umgesetzt werden, die an Personen adressiert sind, denn rote Zonen liegen unmittelbar an einem Gefahrengebiet.
In der heute genehmigten Durchführungsverordnung werden die zulässigen Eingriffe und Maßnahmen in den einzelnen Zonen je nach Gefährdungsgrad angeführt. Es wird zwischen Gefahren unterschieden, die von Massenbewegungen, Wasserbewegungen und Lawinen ausgehen, und es werden drei Stufen der Gefährdung unterschieden: Die Skala reicht von H2 (mittlere Gefahr) über H3 (hohe Gefahr) bis zu H4 (sehr hohe Gefahr).
mpi