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Energie: Neue Kriterien für Zuschüsse an Verteilerunternehmen

2020 wurden die Beiträge an Stromverteilerunternehmen ausgesetzt. Ausnahmen sind Eingriffe für neue Verbindungen für Almen und Schutzhütten sowie für die Wiederherstellung nach Katastrophen.

Nur in wenigen Fällen, zum Beispiel auf Almen, werden Zuschüsse für Stromverteilungsunternehmen nicht ausgesetzt. (Foto IDM/Clemens Zahn)

Die Landesregierung hat am 16. Juli die Kriterien für die Gewährung von Zuschüssen an Energieverteilerunternehmen für den Anschluss an das Stromnetz in Südtirol abgeändert. Die aktualisierten Richtlinien regeln die neuen Anschlüsse für Almen und Schutzhütten, bei denen keine wirtschaftlichere und umweltfreundlichere Stromversorgung möglich ist, ebenso wie die Wiederherstellung von Netzanschlüssen nach Naturkatastrophen. Energielandesrat Giuliano Vettorato hält dies für eine "wichtige Maßnahme, um bei Naturkatastrophen eingreifen zu können, abera uch auch für die Menschen, die im ländlichen Gebiet leben."

Beitragsstopp ab 2020

Wie im Beschluss vorgesehen, sollen die Zuschüsse für Stromverteilerunternehmen ab dem 1. Jänner 2020 ausgesetzt werden. Eine Ausnahme bilden dabei die Eingriffe für neue Anschlüsse für Almen und Schutzhütten sowie für die Wiederherstellung von Anschlüssen nach Naturkatastrophen. Der Verweis auf die "Deminimis"-Verordnung entfällt. Das Land und die Europäische Kommission haben klargestellt, dass die Beiträge an Stromverteilerunternehmen für neue Anschlüsse an das Stromnetz keine staatlichen Beihilfen darstellen.

Die in Südtirol tätigen Stromverteilerunternehmen können somit für neue Verbindungen zu Almen und Schutzhütten 65 Prozent der zulässigen Kosten als Zuschuss bekommen und Zuschüsse von 50 Prozent der zulässigen Kosten für die Wiederherstellung von Anschlüssen nach Naturkatastrophen.

Gesuche für die Beiträge müssen zwischen dem 1. Jänner und dem 30. Juni jenes Jahres, in dem die Arbeiten beginnen, eingereicht und mit elektronischem Einschreiben (PEC) an energie.energia@pec.prov.bz.it gesandt werden.

SAN