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Naturpark: LR Berger und LR Laimer diskutieren mit Ahrntaler Bauern

LPA - Um den Naturpark Rieserferner-Ahrn, die darin geltenden Beschränkungen für die Bewirtschaftung, die Haftung auf Wanderwegen und eine eventuelle Erweiterung des Parks ging es am gestrigen Mittwoch bei einem Treffen der Landesräte Hans Berger und Michl Laimer mit Vertretern des Ortsbauernrates der Gemeinde Ahrntal. Einige Unsicherheiten konnten dabei ausgeräumt werden.

Der Naturpark Rieserferner-Ahrn umfasst heute rund 31.300 Hektar Fläche und liegt in den Gemeindegebieten von Sand in Taufers, Gais, Percha, Rasen-Antholz, Ahrntal und Prettau. War der Park bei seiner Gründung 1988 nur auf das Gebiet der Rieserferner ausgerichtet, wurde die orographisch linke Seite der Ahr und damit das Gemeindegebiet von Ahrntal erst in einem zweiten Schritt dem Park einverleibt. Nachdem es damals vor allem bei den Bauern einige Skepsis und auch Widerstand gab, hatte man einen Forderungskatalog erstellt, über dessen Erfüllung gestern Bilanz gezogen wurde.
„Positiv ist sicher die Tatsache, dass inzwischen die Ausbringung des anfallenden organischen Düngers auch auf einem Almanger zulässig ist, auch ohne dass die entsprechenden Prämien gefährdet wären“, so Landesrat Berger. Ebenfalls im Sinne der Grundbesitzer geklärt wurde die Frage der Haftung auf den Steigen und Wanderwegen: „Es ist eine umfassende Versicherungspolice abgeschlossen worden, welche die Grundeigentümer jeder Haftung enthebt“, erklärte Landesrat Laimer.
Wichtig für die Grundbesitzer war schließlich die Frage nach einer Aufstockung der entsprechenden Bewirtschaftungsprämien. Es ging darum, ob die Bauern im Naturpark doch höhere Auflagen einhalten und damit höhere Kosten auf sich nehmen müssen. Auch dazu gibt es in der Zwischenzeit eine positive Lösung.
Offen blieben bei dem heutigen Treffen die Fragen, die die Zusammensetzung und die Kompetenzen des Führungsausschusses des Naturparks anbelangt. Die Bauern fordern eine paritätische Berücksichtigung im Ausschuss. „Wir werden im Zuge der Neufassung des Landschaftsschutzgesetzes auf dieses Thema zurückkommen“, versicherten die Landesräte.
Was die Einbindung des orographisch rechten Ufers der Ahr in den Naturpark anbelangt, so berichtete Landesrat Laimer, dass es diesbezüglich noch keine konkreten Vorstöße gebe. „Wir werden solche Schritte aber in jedem Fall nur in Absprache mit den Bauern- Vertretern und im Einverständnis mit den Grundbesitzern setzen“, so der Landesrat.
Landesrat Berger betonte schließlich, dass noch einige Fragen zu klären seien, die sich aus der Einbeziehung der Naturparke in das Netz der Natura-2000-Gebiete und damit zusammenhängenden neuen und zusätzlichen Einschränkungen ergeben. „Dieser Einbezug wurde uns von Brüssel diktiert, doch kann der Umweltschutz- und Naturpark-Gedanke nur überleben, wenn er sich nicht gegen alle Widerstände der Grundeigentümer und alle Notwendigkeiten der Bewirtschaftung stemmt. Wir müssen hier die Kooperation, nicht die Konfrontation suchen“, so Berger abschließend.

SAN