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Landesregierung begrüßt die ausgearbeiteten Grundlagen zum Gewässerschutzplan
In der Sitzung vom 28.12.2018, kurz nach den Weihnachtsfeiertagen hat die Südtiroler Landesregierung die von der Landesagentur für Umwelt vorgelegten Grundlagen zum Gewässerschutzplan positiv zur Kenntnis genommen. Sie zeigte sich beeindruckt über die ausgearbeiteten Grundlagen und Daten.
Der Gewässerschutzplan liegt nun in einem Rohentwurf vor und steht kurz vor seiner Fertigstellung. Er stellt ein wichtiges Instrument zum Schutz der Wasserkörper in ihren quantitativen und qualitativen Aspekten dar. Der Plan beschreibt die naturräumlichen Qualitäten und Sensibilitäten der einzelnen Gewässer, den jeweils vorherrschenden Nutzungsdruck, den gesetzlichen Rahmen und die allenfalls zu treffenden Maßnahmen. Hierfür wurden zu allen einzelnen Gewässern Daten erhoben und ausgewertet.
Der vorliegende Entwurf umfasst 7 Abschnitte und drei Anlagenteile.
Im ersten Abschnitt werden die Fließgewässer, stehenden Gewässer und alle Grundwasserkörper gemäß den geltenden europäischen (Richtlinie 2000/60/EU) und nationalen Normen identifiziert und typisiert. Hierbei handelt es sich um 430 Fließgewässer, 8 Seen und 39 Grundwasserkörper.
Abschnitt zwei befasst sich mit der Abwasserbewirtschaftung in Südtirol. Alle 53 Südtiroler Kläranlagen werden detailliert beschreiben und die notwendigen Ausbau- und Erneuerungsmaßnahmen aufgezeigt.
Im dritten Abschnitt wird eine Belastungsanalyse ausgeführt. Diese zeigt den vorhandenen Belastungsdruck für jedes typisierte Gewässer auf.
Der vierte Abschnitt beschäftigt sich mit der chemischen und ökologischen Gewässerqualität. Die Bestimmung der Wasserqualität der einzelnen Wasserkörper erfolgt auf Grundlage der in den einschlägigen Richtlinien enthaltenen Methoden. Die Ergebnisse zeigen, dass für 11 natürliche Gewässer, sowie 8 erheblich veränderte bzw. künstliche Gewässer (Gräben) der vorgeschriebene Qualitätszustand nicht erreicht wird. Im Band werden auch die Monitoringprogramme der Jahre 2009 - 2014 und 2014 – 2019 dargestellt bzw. festgelegt.
Gewässer in Schutzgebieten oder mit besonderer Schutzausweisung wie Badeseen werden im fünften Abschnitt behandelt. Im sechsten Abschnitt werden umzusetzende Schutz- und Managementmaßnahmen abgehandelt, welche notwendig sind, um die angestrebten Qualitätsziele zu erreichen. Es sind werden Maßnahmen in Bezug zur Reduzierung der diffusen Einträge (Nitrat und Pflanzenschutzmittel) vorgesehen. Beschrieben werden auch die Verwaltung der Flussräume der Talniederungen und der Gräben in der Talsohle, der Uferschutzstreifen, die Kriterien zur Wiederherstellung des Fließkontinuums in den wichtigsten Wasserläufen, allgemeine Richtlinien zur Fischereibewirtschaftung und die Abstimmung mit dem Wassersport und mit Wasserfreizeittätigkeiten.
Im letzten Abschnitt werden die normativen Rahmen festgehalten.
Gemäß Auftrag der Landesregierung wird das zuständige Amt für Gewässerschutz den Planentwurf bis Anfang Frühjahr vervollständigen. Weiters wird der Planentwurf noch in die zweite Landessprache übersetzt und seitens der Landesregierung genehmigt. Dieser Entwurf wird anschließend dem Fachplangenehmigungsverfahren gemäß Raumordnungsbestimmungen und der Strategischen Umweltprüfung (SUP) unterzogen. Im Rahmen dieser Verfahren erfolgt auch die Anhörung der Öffentlichkeit bzw. Konsultation der Interessensvertreter.
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