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Bozner Kaufhausprojekt: Umweltauflagen müssen erfüllt werden

Die Landesregierung hat grünes Licht für die städtebauliche Umstrukturierung gegeben. Dabei gelte es jedoch die Vorgaben des Landesumweltbeirates einzuhalten.

Die Landesregierung hat heute dem Plan für die städtebauliche Umstrukturierung rund um das Bahnhofsareal in Bozen zugestimmt.

Auf Vorschlag von Landesrat Richard Theiner hat die Landesregierung heute (11. Dezember) den nächsten Schritt hin zur Realisierung des Kaufhausprojektes "Waltherpark" im Zentrum von Bozen unternommen. Dieses wird in der Zone rund um die Südtiroler-, Perathoner-, Garibaldistraße und der Bahnofsallee vom Unternehmen ICM Italia General Contrator GmbH geplant. Dafür ist eine städtebauliche Umstrukturierung in der Gemeinde Bozen nötig, die der vorherigen Zustimmung seitens des Landesumweltbeirates und der Landesregierung bedarf.

 

Der Umweltbeirat hatte zuvor ein positives Gutachten hinsichtlich der Umweltverträglichkeit erteilt, dabei jedoch diverse Auflagen aufgelistet. Diese müssen bei der Verwirklichung des Projektes umgesetzt werden. Dabei handelt es sich primär um Maßnahmen, welche die negativen Auswirkungen des Bauprojektes auf die Umwelt vermeiden, verringern oder ausgleichen sollen. Neben Schutzmaßnahmen für den Fluss Eisack sollen zudem durch besondere Vorschriften die Fischfauna und der Grundwasserspiegel geschützt werden. Ausgleichsmaßnahmen sind vor allem zur Biotoppflege und am Eisack vorgesehen.

 

Besondere Aufmerksamkeit gelte laut Gutachten des Landesumweltbeirates vom 14. November 2018 dem Schutz der Bäume, vor allem der unter Schutz stehenden Plantane im Bereich des Bahnhofsparkes. Während der Bauarbeiten seien hier besondere Maßnahmen anzuwenden, damit die Bäume keinen Schaden erleiden. Zudem ist eine Ausgleichszahlung an die Stadtgärtnerei Bozen für einen eventuellen Verlust des botanischen Wertes dieses Viertels vorgesehen. Wichtig ist dem Landesumweltbeirat zudem, dass der Allee-Charakter der Südtirolerstraße auch künftig beibehalten wird und durch unterirdische Parkplatzanlagen die bestehenden Freiräume weiterhin erhalten bleiben. Die Einhaltung der Vorgaben soll anhand einer festgelegten Kaution sichergestellt werden.

LPA