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Wie geht es mit Windwurf weiter? Infos bei Forsttagsatzungen
Ab dem 8. Jänner werden im Bereich des Forstinspektorates Bozen 2 die obligaten Forsttagsatzungen abgehalten; sie sind öffentlich zugänglich.
Bei den Forsttagsatzungen in den Gemeinden Welschnofen, Tiers und Karneid werden Informationen zu den Windwurfereignissen vom 29. Oktober erteilt, berichtet Amtsdirektor Hermann Gallmetzer. Dabei wird der Stand der Aufarbeitung dargelegt sowie die weiteren Vorgehensweisen in Bezug auf Verbauungen und Aufforstungsprogramme. Windwurf, auch Windbruch oder Sturmholz genannt, bezeichnet die aufgrund von starken Stürmen entwurzelten oder geknickten Bäume, von denen es in allein in den Gemeinden Welschnofen 360.000 Kubikmeter (Vorratsfestmeter) und in Tiers 70.000 Kubikmeter gibt.
Die erste Forsttagsatzung im Forstinspektorat Bozen 2 ist jene am Dienstag, dem 8. Jänner, von 9 bis 11 Uhr im Gemeindeamt von Mölten; am Mittwoch, dem 9. Jänner, folgt von 9 bis 11 Uhr die Forsttagsatzung in der Forststation Jenesien; am Mittwoch, dem 16. Jänner, wird von 10.30 bis 12 Uhr die Forsttagsatzung im Gemeindeamt von Tiers abgehalten; am Dienstag, dem 22. Jänner, von 11 bis 12 Uhr im Gemeindeamt von Karneid; am Mittwoch, dem 23. Jänner, steht von 9 bis 12 Uhr die Forsttagsatzung im Sitzungssaal der Forststation Sarntal auf dem Programm; am Donnerstag, dem 24. Jänner, von 9 bis 11 Uhr in der Forststation Ritten und am Mittwoch, 30. Jänner, von 9 bis 12 Uhr im Gemeindeamt von Welschnofen.
Forsttagsatzungen sind öffentlich zugänglich und werden zwischen November und Jänner in der Regel in jeder Gemeinde einmal im Jahr veranstaltet.
Weitere Informationen über Forstdienst und Förster finden sich auf der Homepage.
mac