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Skigebiet Rosskopf: Variante für Talabfahrt genehmigt

Die Landesregierung hat dem Varianteprojekt für den Ausbau der Talabfahrt Rosskopf und der Beschneiungsanlage zugestimmt, das die Betreiber vorgelegt hatten.

Neue Talabfahrt Rosskopf: Die von der Variante betroffenen Abschnitte sind auf dem Übersichtsplan in brauner Farbe zu sehen. Foto: LPA/Landesumweltagentur

Das Projekt für die neue, über fünf Kilometer lange Talabfahrt für das Skigebiet Rosskopf in der Gemeinde Sterzing war von der Landesregierung im Zuge des UVP-Verfahrens bereits im August 2017 genehmigt worden.

Nun hat die Rosskopf GmbH um Genehmigung einer Variante des ursprünglichen Projektes angesucht: Diese sieht eine Änderung des Trassenverlaufs im oberen Abschnitt, eine Trassenvariante im Bereich Tschöferstraße, die Reduzierung der Geländebewegungen im Pistenbereich unterhalb der Autobahn und die Errichtung einer Druckerhöhungsstation für die Beschneiungsanlage vor.

Im oberen Bereich betreffen die Änderungen die Anbindung an die Piste "Favorit": Hier hat sich gezeigt, dass eine direktere Anbindung einfach zu realisieren ist, ohne dabei die Quellschutzzone der Quelle "Kaltes Wasser" zu berühren. Im Bereich der Bachquerung des Tschöferbachs soll nicht mehr die bestehende Straßenbrücke saniert und erweitert, sondern eine eigene Brücke für die Piste errichtet werden. Im Zuge der Ausführungsplanung wurde zudem deutlich, dass die Errichtung einer Druckerhöhungsstation auf circa 1350 Meter Meereshöhe technisch sinnvoll ist. Damit könne auf den Ausbau der Pumpstation beim Sessellift "Stock" sowie auf eine doppelte Leitung im oberen Pistenabschnitt der neuen Talabfahrt verzichtet werden.

Der Umweltbeirat des Landes hat das Varianteprojekt in seiner Sitzung vom 26. September begutachtet und seine Zustimmung mit einer Reihe von Auflagen erteilt. Diese sehen unter anderem eine Trassenverkürzung vor, um den Waldflächenverlust und die Erdbewegungsarbeiten zu minimieren. Der genaue Trassenverlauf sei mit der Forstbehörde zu vereinbaren. Die von der Erdbewegung betroffenen Flächen seien nach beendeter Arbeit wiederum dauerhaft zu begrünen. Überschüssiges Material müsse der Geländeform entsprechend verteilt werden. Zudem dürfen die Arbeiten den Wasserabfluss in keiner Weise beeinträchtigen.

Die Landesregierung hat sich gestern (9. Oktober) die Bewertungen und Auflagen des Umweltbeirats zu Eigen gemacht und das Varianteprojekt genehmigt.

mpi