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Thermische Abfallbehandlungsanlage in Kurtatsch abgelehnt
Grundlage für die heutige, ablehnende Entscheidung der Landesregierung ist das negative Gutachten des Landesumweltbeirates.
Die zu erwartenden negativen Auswirkungen auf die Umwelt sind der Grund, weshalb die vom Unternehmen PA-Holding im Gewerbegebiet Etschweg in der Gemeinde Kurtatsch an der Weinstraße geplante thermische Verwertungsanlage nicht errichtet werden. Das hat die Landesregierung auf Vorschlag von Umweltlanderat Richard Theiner heute (31. Juli) beschlossen. Die Landesregierung hat sich damit vollinhaltlich die Ergebnisse aus der Überprüfung der Umweltverträglichkeit des Projektes und die Inhalte des Gutachtens des Umweltbeirats zu eigen gemacht.
Bei der von der Firma PA Holding geplanten Anlage handelt sich um ein Abfallverarbeitungskonzept ("High Temperature Gasifying and Direkt Melting Reactor" - Hochtemperatur mit direktem Schmelzvorgang) welches bisher vorwiegend in Japan zur Anwendung kommt. Das Projekt sah eine Verarbeitungskapazität von jährlich 95.000 Tonnen nicht gefährlicher Sonderabfälle vor.
Dagegen fielen gemäß der Analyse des Amtes für Abfallwirtschaft der Landesagentur für Umwelt im Jahre 2016 in Südtirol lediglich ca. 40.000 Tonnen und im Jahre 2017 ca. 30.000 Tonnen dieses Abfalltyps an. Davon verarbeitet bereits die Abfallverwertungsanlage in Bozen zwischen 23.000 und 28.000 Tonnen dieses Abfalls. Insofern besteht für das Land keine Notwendigkeitkeit, eine weitere solche Anlage im Land mit den damit verbundenen Kritizitäten zu genehmigen. Bei einer Anlagenkapazität von 95.000 Tonnen im Jahr hätte nur ein Bruchteil des dort zu verarbeitenden Abfalls seinen Ursprung in Südtirol. Damit würde das Prinzip der EU-Richtlinie missachtet, demzufolge Abfälle in der Nähe des Ortes ihrer Entstehung entsorgt oder behnadelt werden müssen.
Die Gemeinde Kurtatsch hat in der Zwischenzeit die Durchführungsbestimmungen zum Durchführungsplan geändert. Die Änderung sieht vor, dass im Gewerbegebiet Etschweg die Sammlung und Verbrennung von Abfällen nicht gestattet ist. Gegen diesen Beschluss der Gemeinde wurde ein Rekurs eingereicht.
Das Landesraumordnungsgesetz sieht aber im Art. 44 vor, dass der Durchführungsplan Tätigkeiten ausschließen kann, wenn sie mit anderen Tätigkeiten im selben Raumausschnitt schwer vereinbar sind oder die Entwicklung und Attraktivität des Gewerbegebietes beeinträchtigen. Zudem hat die Gemeinde das Verfahren zur entsprechenden Änderung des Bauleitplanes eingeleitet.
Im Projekt wurde zudem vorgesehen, dass die Filteraschen wieder in den Vergasungsprozess zurückgeführt werden sollen. Filteraschen werden jedoch als gefährliche Sonderabfälle eingestuft und durch die Rückführung kommt es zu einer Vermischung mit nicht gefährlichen Abfällen. Diese Vermischung ist aufgrund der bestehenden Rechtslage in dieser Weise nicht zulässig.
Als weiterer Schwachpunkt des Projekts wurde aufgezeigt, dass die aus der Verbrennung entstehende Energie nur für die Stromproduktion genutzt wird und die erzeugten Abwärme aufgrund von fehlenden Abnehmern keiner Nutzung zugeführt werden kann. Somit wäre der Gesamtwirkungsgrad der Energienutzung relativ bescheiden.
Bei einer Emission von jährlich 32 Tonnen Stickstoffoxiden, geht der Umweltbeirat zudem von einem dreiprozentigen Anstieg der Stickstoffemissionen und einer zehnprozentigen Erhöhung der Kohlendioxidemissionen im Unterland aus. Erschwerend kommt hinzu, dass eine vollständige Nutzung der Energie in Form eines Fernheiznetzes nicht möglich ist, und damit die Bilanz negativ ausfällt. Gegen den Bau sprechen zudem die Lärmbelastung, die Nähe des Naturparks "Trudner Horn" und die landschaftliche Beeinträchtigung durch die enorme Höhe der Anlage. Schließlich haben sich die Grundeigentümer gegen den im Projekt vorgesehenen unterirdischen Tunnel ausgesprochen, wodurch die Realisierbarkeit der Anlage in Frage gestellt wird.
Bereits zuvor waren bei einer öffentlichen Anhörung von der Bevölkerung und den Gemeindevertretern mögliche negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt aufgezeigt worden, darunter die Verschwendung von Wärmeenergie, die erhöhte Lärmbelästigung, das erhöhte LKW-Verkehrsaufkommen und damit zusammenhängende Schadstoffbelastung, die Risiken bei etwaigem Hochwasser, die mangelnde architektonische Einbindung in die Landschaft aufgrund der Gebäudehöhe und die mögliche Risiken aufgrund mangelnder Erfahrung mit der vom Projekt vorgesehenen Technologie. Eine Großteil dieser Stellungnahmen wurden im Zuge der Umweltprüfung bestätigt, die nun die Grundlage für die Ablehnung des Projekts durch die Landesregierung bildet.
LPA