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Stickstoffdioxidbelastung: Maßnahmenpaket 2018-23 geschnürt
Landesregierung will Stickstoffdioxidbelastung anhand eines Maßnahmenpaketes reduzieren, das Paket für den Zeitraum 2018-23 wurde heute beschlossen.
Was die Luftqualität in Südtirol angeht, so stellt derzeit die Stickstoffdioxidbelastung das größte Problem dar. Wie aus der von der Landesumweltagentur ausgearbeiteten "Beurteilung der Luftqualität 2010-2017" hervorgeht, leiden besonders die großen Zentren und die Brennerachse unter dem Problem. So wurden beispielsweise in Bozen Stickstoffdioxidwerte bis zu 66 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresdurchschnitt gemessen, in Leifers bis zu 50 Mikrogramm pro Kubikmeter. Auch in Meran und Brixen zeigen die Messungen leichte Überschreitungen des von der EU vorgegebenen Jahresmittelgrenzwertes von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter.
Sowohl die europäische Richtlinie 2008/50 als auch das entsprechende staatliche Dekret 155/2010 sehen vor, dass für Gebiete mit Grenzwertüberschreitung Pläne auszuarbeiten und umzusetzen sind, welche die Einhaltung des Grenzwertes in möglichst kurzer Zeit sicherstellen. "Da das N02-Programm von 2011 fast vollständig ausgeschöpft ist, war es nötig, ein neues Programm auszuarbeiten und zu genehmigen", erklärte Umweltlandesrat Richard Theiner. Auf seinen Vorschlag hin hat die Landesregierung heute (31. Juli) das "N02-Programm 2018-23" genehmigt. Als dessen Hauptziel bezeichnete der Landesrat die "zehnprozentige Verringerung der NO2-Jahresmittelwerte innerhalb 2020 im Verhältnis zu den Werten von 2017". Dort, wo eine Verringerung um zehn Prozent nicht ausreiche, müsse spätestens 2023 der Grenzwert eingehalten werden, ergänzte der Landesrat.
Mit dem NO2-Programm 2018-23 werden Kriterien und Grundsätze festgelegt, die für das Land und die Gemeinden gelten. Die im Programm vorgesehenen Maßnahmen betreffen ausschließlich den Verkehrsbereich, da dieser hauptverantwortlich für die Stickstoffdioxidbelastung ist. "Die Maßnahmen werden auf Gemeindeebene vorgeschlagen und durchgeführt", betonte bei der Pressekonferenz im Anschluss an die Regierungssitzung Landeshauptmann Arno Kompatscher. Die Gemeinden wüssten am besten, welche Maßnahmen zielführend sind. Das Land stecke hingegen den Rahmen ab und überprüfe Gesetzmäßigkeit und Wirksamkeit der Maßnahmen, so der Landeshauptmann, deren oberstes Ziel die Gesundheit der Bürger sei.
So können Gemeinden ab 1. Jänner 2019 Fahrverbote für Dieselfahrzeuge der Klassen Euro 1, 2 und 3 im Zeitraum von 7 bis 10 Uhr und von 16 bis 19 Uhr verhängen. Die Gemeinde Bozen bereits erklärt, solche Fahrbeschränkungen einzuführen zu wollen, die dann mittels Anordnung des Bürgermeisters eingeführt werden. Das heute genehmigte Programm beinhaltet auch sehr konkrete Maßnahmen, die Gemeinden kurzfristig umsetzen können. Dazu gehören zum Beispiel die Verbesserung und der Ausbau von Busverbindungen in bestimmten Straßen oder die intelligente Ampelsteuerung an bestimmten Kreuzungen.
"Es geht um Maßnahmen, die zu einer messbaren Verbesserung führen", betonte der Umweltlandesrat. Das Land habe bereits wichtige Schritte in diese Richtung getan. Als solche führte er die Förderung des öffentlichen Verkehrs sowie der der Elektromobilität an. Was die Elektromobilität betreffe, gehe es nicht nur um die direkte Ankaufsbezuschussung, sondern auch um indirekte Fördermaßnahmen, wie zum Beispiel geeignete Stellplätze und Ladesysteme für. Die Erneuerung des Fuhrparks der SASA mit dem Ankauf von 38 neuen Bussen, die ältere Euro 2 und Euro 3 Busse ersetzen sollen, zählte der Landesrat als weitere Maßnahme auf. Zudem werde untersucht, ob die noch relativ neuen Euro 5 Busse nachgerüstet und somit auf ein Euro 6 Niveau gehoben werden können. Das Programm des Landes beinhaltet auch Maßnahmen zur Minderung der vom Verkehr auf der Autobahn ausgehenden Belastung: Dazu gehören Geschwindigkeitskontrollen und (durch Intervention beim Transportministerium) die Einführung einer dynamischen Geschwindigkeitsbeschränkung. "Erklärtes Ziel bleibt weiterhin auch die Verringerung des Schwerverkehrs", bekräftigt der Landesrat.
Die Vorarbeit für den neuen Plan hat ein "Technischer Tisch" geleistet, eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der betroffenen Gemeinden und der Wirtschafts- und Umweltverbände, die der Landesrat im Februar eingesetzt und mit der Ausarbeitung möglicher Maßnahmen beauftragt hat. Die Gemeinden Bozen, Meran und Leifers haben in der Folge für ihre Gebiete Maßnahmen beschlossen und der Umweltagentur übermittelt. Die Gemeinde Brixen wird zu einem späteren Zeitpunkt, aber noch innerhalb 2018 Maßnahmen beschließen, da eine endgültige Beurteilung der Luftqualität erst im September vorliegt.
Die Gemeinden Bozen und Meran haben bereits beschlossen, die Ziele des NO2-Programmes innerhalb 2018 in die Verkehrs- und Mobilitätspläne zu integrieren. "Damit können die Problematik systematisch angegangen und die gesetzten Ziele erreicht werden", erklärte Landesrat Theiner. Alle Maßnahmen und Verbesserungen werden laufend von der Landesagentur für Umwelt verfolgt, dabei wird die Luftqualität erhoben, um ein konkretes Bild der Situation zu haben und bei Bedarf nachbessern zu können.
jw
Beschlüsse der Landesregierung vom 31. 07. 2018
Landesrat Theiner zu den Maßnahmen die Stickstoffdioxidbelastung zu reduzieren
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