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Kleinkraftwerke für Bergbauernhöfe nur für Eigenbedarf

Landesrat Richard Theiner hat die Aussagen des Fischereivereins Eisacktal als falsch und die Vorwürfe als "vollkommen haltlos" zurückgewiesen.

Bergbauern dürfen nur so viel Strom produzieren, wie sie selbst für die landwirtschaftliche Tätigkeit und im Haushalt verbrauchen. Foto: LPA/pixabay

Dass Bergbauernhöfe mit mehr als 40 Erschwernispunkten ab jetzt Kleinkraftwerke mit einer Leistung von bis zu 50 Kilowatt errichten dürften und die gesamte Strommenge verkaufen könnten, hat am Wochenende in einer Aussendung der Präsident des Fischereivereins Eisacktal, Markus Heiss, geschrieben und dabei den Schluss gezogen, dass dies zur Folge hätte, dass die Gebirgsbäche zu Rinnsalen verkämen.

"Diese Aussage entbehrt jeder Grundlage", entgegnet Landesrat Richard Theiner und präzisiert, dass Bergbauern mit dem vereinfachten Konzessionsverfahren nur so viel Strom produzieren dürfen, wie sie selbst für die landwirtschaftliche Tätigkeit und für die Wohnnutzung verbrauchen. "Neu ist lediglich, dass sie den produzierten Strom teilweise auch einspeisen dürfen, allerdings darf die Gesamtmenge des eingespeisten und des selbst verbrauchten Stroms nicht mehr ausmachen als der durchschnittliche Verbrauch in den vergangenen beiden Jahren", stellt der Landesrat für Energie und Umwelt klar.

Hintergrund dafür ist der Umstand, dass der Stromverbrauch auf den Bergbauernhöfen im Jahresverlauf nicht gleich bleibt: Es gibt Zeiten, in denen mehr verbraucht wird, zum Beispiel im Sommer bei der Heuernte, und Zeiten, in denen weniger verbraucht wird. "Mit der neuen Norm haben wir ein Instrument geschaffen, mit dem ein Ausgleich zwischen diesen Zeiten mit unterschiedlichem Stromverbrauch möglich ist, ohne dass die im Jahresdurchschnitt produzierte Strommenge je Bergbauernhof steigt", betont Theiner. Es könne deshalb keine Rede davon sein, dass mit der neuen Norm den Bergbauern ein neues Geschäftsfeld ermöglicht wurde.

Theiner weist darauf hin, dass die Landesumweltagentur die Einhaltung der Vorschriften überprüft. Auch die Ansuchen um eine Wasserkonzession werden von den zuständigen Landesämtern im Hinblick auf die Wasserökologie genauestens kontrolliert und nur wenn ein positives Gutachten vorliegt, wird die Erlaubnis zur Stromproduktion erteilt. "Ich habe in meiner Amtszeit noch nie eine Wasserkonzession erlassen, wenn ein negatives Gutachten der Dienststellenkonferenz vorlag", betont Landesrat Theiner.

Hervorzuheben sei auch, dass die von den Bergbauern produzierte Energie ausschließlich dem Eigenbedarf vorbehalten ist und zum Beispiel nicht für Urlaub auf dem Bauernhof verwendet werden darf. "Es ist deshalb vollkommen falsch, wenn behauptet wird, wir hätten mit der neuen Regelung die Landwirte zu Energieproduzenten gemacht - aber offensichtlich wurde die Abänderung nicht vollständig gelesen", unterstreicht Landesrat Theiner.

LPA