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Strom für Alm- und Schutzhütten: Beitrags-Richtlinien angepasst
Die Landesregierung hat zwei neue Richtlinien für Beiträge im Bereich der Stromversorgung und -verteilung genehmigt.
In der Sitzung vom 19. Juni hat die Landesregierung zwei neue Richtlinien für Beiträge im Bereich der Stromversorgung und -verteilung genehmigt. Diese ersetzen die bereits bestehenden Richtlinien aus dem Jahr 2010, die an die neuen europäischen Bestimmungen angepasst werden mussten. Sowohl die Expertenrunde Energie als auch der Rat der Gemeinden hatten im Vorfeld in beiden Fällen ein positives Gutachten abgegeben. "Die Richtlinien wurden mit dem Ziel überarbeitet, eine noch effizientere und umweltverträglichere Stromversorgung und -verteilung im Landesgebiet erzielen zu können", unterstreicht dazu Energie- und Umweltlandesrat Richard Theiner.
Einmal geht es um die Beiträge für den Bau und die Erweiterung von Wasserkraftwerken für die Stromversorgung von nicht an das Stromnetz angeschlossenen Alm- und Schutzhütten, landwirtschaftlichen Gebäuden, Erst- und Betriebswohnungen. Gebäuden, die nicht unter angemessenen technischen und ökologischen Bedingungen an das Stromnetz angeschlossen werden können, soll damit die Eigenversorgung ermöglicht werden.
Der zweite Beschluss betrifft die Beiträge für Stromverteilerunternehmen für neue Anschlüsse an das Stromnetz von Almen und Schützhütten, für die Wiederherstellung von Stromanschlüssen nach Naturkatastrophen, für die Verbesserung der Stromversorgung im ländlichen Siedlungsgebiet und für die unterirdische Verlegung von Mittel- und Niederspannungsleitungen. Ansuchen können alle Stromverteilerunternehmen in Südtirol.
Nach der am 19. Juni erfolgten Genehmigung durch die Landesregierung werden die Richtlinien zur Notifizierung an die EU gesandt. Sobald diese erfolgt ist, treten die neuen Richtlinien in Kraft. Neue Anträge müssen vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden, und zwar beim Landesamt für Stromversorgung, Mendelstraße 33 in Bozen, das auch über das genaue Einreichprozedere und die nötigen Unterlagen informiert. Einmal in Kraft, gelten die neuen Richtlinien auch für alle bereits eingereichten und noch nicht genehmigten Beitragsanträge.
mpi