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Heizanlagen: Emissionsgrenzwerte angepasst

Die Landesregierung hat beschlossen, die Emissionsgrenzwerte für Heizanlagen herabzusetzen und die Anforderungen für Feuerungskontrolleure anzupassen.

Die Landesregierung hat beschlossen, die Emissionsgrenzwerte für Heizanlagen herabzusetzen - Foto: LPA/Umweltagentur

Mit dem heutigen (10. April) Beschluss folgt die Landesregierung den europäischen und staatlichen Bestimmungen im Bereich der Emissionsgrenzwerte für Heizanlagen: Nachdem diese per EU-Richtlinie herabgesetzt wurden und Italien diese Regelung im vergangenen Dezember übernommen hat, hat die Landesregierung nun auf Vorschlag von Umweltlandesrat Richard Theiner beschlossen, die geltenden Landesbestimmungen über die Emissionen von Heizanlagen abzuändern. Wie Landesrat Theiner erinnert, werden "in Südtirol die Emissionen der Heizanlagen bereits seit 1993 regelmäßig durch die Kaminkehrer gemessen". Grundlage dafür war eine eigene Landesbestimmung, die auch in der Vergangenheit immer wieder mal an die neuen wissenschaftlichen und gesetzlichen Neuerungen angepasst wurde. "Mit dem heutigen Beschluss passen wir die Bestimmungen in drei Punkten an, der Großteil der bestehenden Regelung bleibt jedoch erhalten", so Theiner.  

Neuerungen

Die von der Landesumweltagentur ausgearbeiteten Bestimmungen legen die Emissionsgrenzwerte, die Häufigkeit und die Art und Weise der Kontrollen für Heizanlagen fest und gelten für alle Öl- und Holzheizanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung zwischen 35 und 1000 Kilowatt sowie für alle Gasheizanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung zwischen 35 und 3000 Kilowatt. Neu ist, dass für Gasanlagen zwischen 1000 und 3000 Kilowatt der Grenzwert für Stickoxide (NOx) von 250 auf 100 Milligramm pro Kubikmeter und für Holzheizungen zwischen 500 und 1000 Kilowatt der Grenzwert für Kohlenmonoxid (CO) von 350 auf 250 Milligramm pro Kubikmeter herabgesetzt wird. Die restlichen Grenzwerte blieben unangetastet.

Eine weitere Änderung betrifft die Befähigung zur Eintragung als Feuerungskontrolleur. Diese soll in Zukunft an jene erteilt werden, die mindestens zwei Jahre bei einem ermächtigten Feuerungskontrolleur gearbeitet und den spezifischen Vorbereitungskurs der Berufsgruppe Kaminkehrer zum Thema Heizanlagen und Emissionskontrolle positiv abgeschlossen haben. Bisher war eine Eignungsprüfung in der Landesberufschule vorgesehen, nachdem aber in Südtirol keine Ausbildung zum Kaminkehrer mehr angeboten wird (die Lehrlinge gehen nach Innsbruck) wird dieser Passus angepasst.

Nicht zuletzt sind die Bestimmungen über die Emissionen der Heizanlagen nunmehr Teil des Landesgesetzes zur Luftreinhaltung Nr. 8/2000, und nicht mehr wie bisher des Brandschutzgesetzes Nr. 18/1992. 

mpi