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Nationalpark Stilfserjoch: Zehn Förster werden zu Nationalpark Rangern

Die Landesregierung hat heute (19. Dezember) die Zuständigkeiten zwischen Landesforstkorps und Landesamt für den Nationalpark Stilfserjoch abgestimmt.

Zu den Aufgaben der Nationalpark Ranger gehört unter anderem die Führung der Nationalparkbesucher. Foto: Landesamt für den Nationalpark Stilfserjoch/Walter Theiner

Bis zum heurigen Jahr waren 15 Landesförster für die Kontrollaufgaben des ehemaligen Konsortiums Nationalpark Stilfserjoch tätig. Mit Übergang der Verwaltungskompetenzen für den Südtiroler Parkanteil an das Land ist eine Neuregelung notwendig geworden. "Die Aufgabenbereiche zwischen dem neu geschaffenen Landesamt für den Nationalpark Stilfserjoch und den gebietsmäßig zuständigen Forstinspektoraten mussten neu abgestimmt werden, um Zweigleisigkeiten zu vermeiden. Zudem war es nötig, den Bürgern und den Gemeinden klare Ansprechpartner für ihre Anliegen zu geben", begründet Umweltlandesrat Richard Theiner den heutigen Beschluss der Landesregierung.

Von den 15 Stellen, die bei den Forstinspektoraten angesiedelt waren, wechseln zehn Stellen zum Landesamt für den Nationalpark Stilfserjoch und werden in das neu zu schaffende Berufsbild "Ranger des Nationalparks" umgewandelt. "Das wurde aufgrund der neuen Aufgaben erforderlich, die die Mitarbeiter künftig ausüben", erklärt Theiner, der daran erinnert, dass es im Vorfeld intensive Gespräche zwischen der Landesabteilung Forstwesen und der Landesabteilung Natur, Landschaft und Raumentwicklung gegeben hat.

Zu den Hauptaufgaben der Ranger zählen der Natur- und Wildschutz sowie die Information und die Öffentlichkeitsarbeit. Ein besonderer Schwerpunkt liegt bei Besucherführung und -lenkung. Weiters sind die Ranger für die Aufsicht und Kontrolle im Nationalpark zuständig, sofern es sich um das Wildtiermanagement handelt. Für forstliche Belange bleibt das Landesforstkorps zuständig.

Großen Wert legten Umweltlandesrat Richard Theiner und Forstlandesrat Arnold Schuler auf die Vereinfachung von Verwaltungsverfahren. Dem Antragsteller oder der betroffenen Gemeinde werden deshalb bei Projektüberprüfungen und Ermächtigungen künftig nur mehr eine abgestimmte Maßnahme mitgeteilt.

mpi