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Ankauf und die Benutzung von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln, neue Richtlinien
Die Landesregierung hat die neuen Richtlinien für den Ankauf und die Benutzung von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln genehmigt. Ajourniert wurden auch jene für den Ankauf von Papier, Büromaterialien, Büromöbeln und Fahrzeugen. Alle öffentlichen Behörden im Land sind dazu verpflichtet, diese bei den Ankäufen zu berücksichtigen.
Die öffentliche Verwaltung kauft jährlich große Mengen an Putzmitteln und Desinfektionsmitteln für die Reinigung der eigenen Gebäude. Seit mehreren Jahren hat sich das Land für umweltfreundlichere Produkte entschieden, welche die Umwelt und dementsprechend auch die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger schützen. Das ist eine Priorität, welche sich das Land zu eigen gemacht hat, um mit der steigenden Anzahl der neuen erzeugten, chemischen Stoffe und der dementsprechenden Entwicklung der wissenschaftlichen Kenntnisse Schritt zu halten. Außerdem sind in den letzten Jahren weitere staatliche und europäische Rechtsvorschiften verabschiedet worden, an welche sich das Land anpassen musste.
Mit den neuen Richtlinien, welche von dem Biologischen Labor der Landesagentur für Umwelt erarbeitet wurden, hat das Land sich an die europäischen Richtlinien für die Vergabe der ökologischen Umweltzeichen „Ecolabel“, „Blauer Engel“ oder „Nordic Swan“ und an die Mindestumweltkriterien anpassen wollen, welche auf nationaler Ebene mit dem sogenannten „CAM“-Dekret, einem spezifischen Ministerialdekret für die Lieferung von Hygieneprodukten, festgelegt wurden. Alle öffentlichen Verwaltungen in Italien sind verpflichtet, bei Ausschreibungen für den Ankauf von Reinigungsmitteln, die Anweisungen dieses Dekretes zu berücksichtigen, wie dies auch von der Green Public Economy vorgeschrieben ist.
„Die neuen von der Landesregierung genehmigten Richtlinien - unterstreicht Maddalena Casera, Biologin im Biologischen Labor - sind daher bei der Auswahl der Zusammensetzung der Reinigungsmittel eher strengerer und selektiver, um der Umwelt und Gesundheit den niedrigstmöglichen Schaden zuzufügen. Ein Beispiel dafür sind die Duftstoffe, die auch eine hormonaktive, insbesondere östrogenaktive Wirkung, auf die Lebewesen haben können und somit vermieden werden müssen. Duftstoffe und optische Aufheller können Hautentzündungen und Allergien auslösen und haben für die Reinigung keine Wirkung. Weitere chemische Stoffe, die in den Putzmitteln nicht enthalten sein sollten, sind die Phosphate, welche unsere Gewässer beeinträchtigen und sind insbesondere in den Seen für die erhöhte Nährstoffzufuhr verantwortlich. Dies fördert das Wachstum von Algen und Wasserpflanzen mit unangenehmen Folgen für Badenden.
Erhöhte Mengen an chlorhaltigen Substanzen haben negative Auswirkungen nicht nur auf das Ökosystem Gewässer, sondern auch auf die Funktionalität der Kläranlagen. Aus diesem Grund sind diese auch nicht gestattet".
Mit der Umsetzung dieser neuen Richtlinien will die Landesverwaltung auch für die Bürgerinnen und Bürger als Vorbild dienen, so dass auch sie im Alltag ihre persönlichen Auswahlkriterien in diesem Bereich bewusst ändern und somit zur Besserung der Lebens- und Umweltqualität beitragen können.
Was den Ankauf von Papier, Büromaterialien und Büromöbeln anbelangt, wurde im Beschluss ausdrücklich auf die staatlichen Bestimmungen betreffend die entsprechenden Mindestumweltkriterien (CAM), sowie auf die Landesgesetzgebung für den Ankauf von Fahrzeugen verwiesen.
NaF/29.