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Neues UVP-Gesetz genehmigt, Landesrat Theiner: "Wichtiger Schritt"
Nachhaltige, umweltschonende Entwicklung, aber auch die Vereinfachung der Genehmigungsverfahren, Rechtsklarheit und Transparenz sind die Ziele des Gesetzes.
Die Genehmigung von Projekten, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben, wird durch EU-Richtlinien geregelt. Diese Richtlinien wurden in den vergangenen Jahren mehrfach abgeändert und mussten von den Nationalstaaten mit eigenen Bestimmungen übernommen werden.
Wegen dieser Änderungen auf europäischer und staatlicher Ebene musste auch das Landesgesetz vom 5. April 2007, Nr. 2 (Umweltprüfung für Pläne und Projekte) angepasst werden. Mit dem neuen Gesetz werden alle Genehmigungsverfahren geregelt, für die eine fachübergreifende Beurteilung der Pläne oder Projekte sowie eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden mit Umweltkompetenz vorgesehen sind. Heute hat der Landtag das Gesetz verabschiedet.
"Die wesentlichen und grundlegenden Ziele dieses Gesetzes sind die dauerhafte und nachhaltige Entwicklung, die die Umwelt, aber auch die menschliche Gesundheit schont, sowie die Erhaltung der natürlichen Ressourcen", erklärt Landesrat Richard Theiner. Weitere Ziele seien - neben der EU-Konformität - die Vereinfachung der Genehmigungsverfahren, größere Rechtsklarheit für die Unternehmen und Transparenz für die Bürger, fährt Theiner fort.
Welche Bereiche regelt das neue Gesetz:
Das neue Gesetz regelt grundsätzlich alle Genehmigungsverfahren, für welche von den EU-Bestimmungen eine fachübergreifende Beurteilung der Pläne oder Projekte und eine Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden mit Umweltkompetenz am Genehmigungsverfahren vorgesehen ist.
Strategische Umweltprüfung:
Bei der strategischen Umweltprüfung geht es um die Prüfung der Umweltauswirkungen von Plänen und Programmen. Durch das Verfahren wird gewährleistet werden, dass bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Plänen und Programmen Umwelterwägungen in der Entscheidungsphase berücksichtigt werden. Beispiele für betroffene Pläne und Programme sind die Landesfachpläne wie Skipistenplan, Schottergrubenplan, Verkehrsplan usw., aber auch die verschiedenen europäischen Förderprogramme.
Die durch das neue Gesetz eingeführten Änderungen in diesem Bereich beschränken sich auf einige Verfahrensdetails, welche eine bessere Einbindung in die bestehenden Genehmigungsverfahren für die Pläne und Programme und eine bessere Koordinierung der Verfahren mit anderen Provinzen oder Regionen im Falle von überregionalen Programmen ermöglichen.
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP):
In diesem Bereich waren die größten Anpassungen der Landesbestimmungen an die EU-Vorgaben notwendig. Verschiedenen Urteilen des Europäischen Gerichtshofes haben Italien zudem dazu aufgefordert, für eine kohärentere Umsetzung der Richtlinien im Bereich UVP zu sorgen. In erster Linie ist es notwendig, die UVP-Pflicht nicht nur aufgrund eines Schwellenwertes zu Bestimmungen, sondern diese aufgrund von verschiedenene Kriterien (Größe des Projektes, Schutzgebiete, Kumulierung von Auswirkungen mit anderen Projekten, usw.) zu bestimmen. Das eigentliche Genehmigungsverfahren bleibt aber weitgehend unverändert.
Integrierte Umweltermächtigung:
Die integrierte Umweltermächtigung findet vor allem für große Industriebetriebe Anwendung und sieht die Ausstellung einer einzigen Umweltermächtigung für alle Bereiche (Emissionen in Luft, Ableitung von Abwasser, Abfall) vor. Die EU-Bestimmungen regeln die Ausstellung der integrierten Umweltermächtigung in sehr umfassender und immer detaillierterer Form, um in der ganzen europäischen Union gleiche Bedingungen für die betroffenen Betriebe zu schaffen. Somit bleibt den Mitgliedsstaaten und dem Land in der Umsetzung kaum Spielraum für Abweichungen.
Das Sammelgenehmigungsverfahren:
Dem Sammelgenehmigungsverfahren werden die Genehmigungen und Gutachten im Umweltbereich über die Dienststellenkonferenz in ein einziges Verfahren zusammengefasst um das Verwaltungsverfahren für den Bürger zu vereinfachen. Dieses Verfahren hat für den Projektträger den Vorteil, dass er nicht die einzelnen Gutachten getrennt anfordern muss und dass das Projekt zwischen den einzelnen Dienststellen koordiniert bewertet wird. In diesem Bereich sind im neuen Gesetz keine wesentlichen Änderungen vorgesehen.
Auch wenn es sich bei den Umweltgenehmigungen um komplexe Verfahren mit bereichsübergreifenden Bewertungen, Veröffentlichungspflicht und Öffentlichkeitsbeteiligung handelt, sind im Gesetz zahlreiche Bestimmungen vorgesehen, die eine Vereinfachung und Beschleunigung der Verwaltungsverfahren zum Ziel haben.
LPA