News & Events

Vinschger Zug unter Strom

Die Landesregierung hat in dieser Woche den Bau einer Stromkabine für die Elektrifizierung der Vinschgerbahn beschlossen.

Vinschgerbahn: Weiterer Schritt zur Elektrifizierung, Foto: LPA

"Die Bahn in den Vinschgau soll in Zukunft durch den Umstieg von Diesel auf Strom noch umweltfreundlicher werden", sagt Umweltlandesrat Richard Theiner, dem die Vinschgerbahn seit jeher ein großes Anliegen ist. Für die Elektrifizierung der Bahn braucht es jedoch eine Elektrokabine, und diese kann nur gebaut werden, wenn der Bauleitplan der Gemeinde Latsch abgeändert und eine Zone für öffentliche und übergemeindliche Einrichtungen ausgewiesen wird.

Den Antrag auf Bauleitplanänderung hat die Alperia-Tochtergesellschaft Edyna GmbH eingereicht, die im Juli 2016 aus dem Zusammenschluss von Etschwerke Netz AG und SELNET GmbH hervorgegangen ist. Die Landesregierung hat diesen Antrag genehmigt und damit die Weichen in Richtung Elektrifizierung gestellt.

Standortwahl: Umweltkriterien ausschlaggebend

"Ein wichtiges Kriterium für die Wahl des Standorts war, dass die Erschließung über die angrenzende Landesstrasse und die Bahnlinie möglich ist", erklärt Theiner. Für den Standort sprach außerdem, dass es in unmittelbare Nähe eine Hochspannungsleitung gibt, die von der Terna GmbH unterirdisch verlegt wird. Damit kann die Belastung durch elektrische Felder auf ein Minimum reduziert werden. "Wichtig war uns auch, dass sich die Primärkabine in einem genügend großen Abstand zu den bewohnten Gebieten befindet", betont Theiner.

Die ausgewiesene Zone liegt nahe am Bahnübergang zwischen Goldrain und dem Gewerbegebiet Vetzan und wird direkt über die Landesstraße 90 erschlossen, "die als lokale Straße angesehen werden kann, da ihre Funktion als Hauptverkehrsstraße von der Latscher Umfahrungsstraße abgelöst wurde", sagt Virna Bussadori, Direktorin des Amtes für Landesplanung.

Licht- und Lärmbelastung auf Minimum reduziert

Die Gemeinde Latsch hat die Eintragung in den Bauleitplan zum Projekt positiv begutachtet, dies jedoch an Bedingungen geknüpft: Die Zufahrt zur Elektrokabine muss über die Landesstraße erfolgen und übersichtlich gestaltet werden. Die Zu- und Ableitungen müssen unterirdisch verlegt und die Lichtverschmutzung und die Lärmbelästigung auf ein Minimum reduziert werden. Sämtliche Bedingungen der Gemeinde Latsch wurden von der Landesregierung übernommen.

FP