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Wasser: Neue Verordnung zum Trinkwassertarif
Die Landesregierung hat heute (8. August) die neue Trinkwasserverordnung genehmigt. Die wichtigsten Neuerungen: Mehr Transparenz und kostendeckende Tarife.
Das Verursacherprinzip sieht vor: Wer mehr braucht, zahlt auch mehr. "Dieses Prinzip wird von der Landesregierung mit der neuen Trinkwasserverordnung eingeführt, ein Prinzip, dessen Bedeutung vor dem Hintergrund des Klimawandels und der drohenden Wasserknappheit steigen wird", betont Umweltlandesrat Richard Theiner.
Frau und Herr Südtiroler verbrauchen pro Jahr im Durchschnitt 35.000 Liter Trinkwasser; der Gesamtwasserverbrauch durch Industrie, Gewerbe, Schulen, Pflegeheimen, Krankenhäusern, der öffentlichen Parkbewässerung, privater Haushalte und so weiter beläuft sich auf 45 Milliarden Liter Trinkwasser pro Jahr.
Das Trinkwasserangebot ist von den Gemeinden laut EU-Wasserrahmenrichtlinie kostendeckend und transparent zu gewährleisten. "Allerdings dürfen die Tarife nicht beliebig steigen; die Verordnung sieht eine maximale Anhebung von 4,5 Prozent pro Jahr vor, und nur für den Fall, dass außerordentliche Investitionen durchzuführen sind, darf der Tarif inflationsbereinigt um maximal sieben Prozent steigen“, erklärt Thomas Senoner, Direktor des Landesamtes für Gewässernutzung.
Um mehr Transparenz zu erreichen, sollen neben der Qualität des Trinkwassers auch die wichtigsten Eckdaten veröffentlich werden. Dazu gehören die Länge des Verteilernetzes, die Anzahl der zu versorgenden Einwohner sowie die Trinkwassermenge, die jährlich aus Tiefbrunnen oder Quellen entnommen und den Abnehmern verrechnet wird, sowie die Beiträge und die Zuschüsse, die Kosten und die angewandten Tarife. Denn: "Je höher die Transparenz, desto eher werden Kostenstellen sichtbar, die durch mehr Effizienz abgebaut werden können, was dann wiederum Handlungsspielräume für Einsparungen eröffnet", ist Senoner überzeugt.
Die Verordnung berücksichtigt auch die Besonderheiten der dezentralen Trinkwasserversorgung: In Südtirol gibt es derzeit 480 öffentliche Trinkwasserleitungen, von denen 350 die Gemeinden und 23 die Stadtwerke oder andere öffentliche Körperschaften führen. Rund 90 öffentliche Trinkwasserleitungen werden von Interessentschaften, Genossenschaften oder Fraktionen, teilweise ehrenamtlich und in Eigenverwaltung geführt.
Senoner weist außerdem darauf hin, "dass es wichtig war, die autonomen Befugnisse des Landes wahrzunehmen und die europäischen Vorgaben umzusetzen, da wir ansonsten die aufwändigen Bestimmungen der gesamtstaatlichen Aufsichtsbehörde für Elektroenergie, Gas und Trinkwasserdienst AEEGSI (Autorità per l'energia elettrica il gas e il sistema idrico) hätten übernehmen müssen."
"Die neue Verordnung soll nun dazu beitragen, dass Investitionen, die für eine qualitativ hochwertige und nachhaltige Trinkwasserversorgung notwendig sind, getätigt werden und der Dienst im Sinne des öffentlichen Interesses effizient und hochwertig durchgeführt wird", unterstreicht Theiner.
FP