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Qualitätsurteil eines Wassers für Trinkwassernutzung: Die Bescheinigung ist beim Sanitätsbetrieb anzufordern

Ab Januar 2017 sind die Ansuchen zum Erhalt eines Qualitätsurteils beim Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit des zuständigen Gesundheitsbezirks des Sanitätsbetriebes einzureichen.

Das Qualitätsurteil ist notwendig, um eine Konzession zur Nutzung eines Brunnen- oder Quellwassers als Trinkwasser zu erhalten. Diese Bescheinigung ist dem Ansuchen um Wasserableitung für Trinkwasser beizulegen.
Die Laboratorien der Landesagentur für Umwelt führen die Analysen nur auf Anfrage der örtlich zuständigen Gesundheitsbezirken (1) durch.

Für weitere Informationen:


(1) Beschluss der Landesregierung vom 6. Dezember 2016, Nr. 1359: "Aufteilung der Zuständigkeiten im Bereich Gewässer zwischen den Gesundheitsbezirken und der Landesagentur für Umwelt".

NaF/29.