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Gesetz Raum&Landschaft wertet Gemeinden auf – Austausch

„Die Gemeinden sind die Hauptanwender des Gesetzes Raum und Landschaft und erfahren eine Aufwertung.“ LR Theiner hat die Bürgermeister heute informiert.

Über die Arbeiten am Landesgesetzentwurf Raum und Landschaft hat Landesrat Theiner heute die Bürgermeister informiert - Foto: LPA

Wertausgleich, Zweitwohnungen, Wohnungsvorbehalt für Ansässige: Vor allem die Zukunft des Wohnens, die Ausweisung von Bauland und der Ausgleich der damit einhergehenden Wertsteigerung standen heute (8. Mai) im Mittelpunkt eines erneuten Austauschs von Landesrat Richard Theiner und dessen Spitzenbeamten mit den Bürgermeistern. „Es ist wichtig, dass alle Bürgermeister laufend einbezogen werden, weil wir die ersten Anwender des Gesetzes Raum und Landschaft sein werden“, betonte Andreas Schatzer, Präsident des Gemeindenverbandes.

In den Arbeitsgruppen waren Vertreter der Gemeinden von Anfang an bei der Erarbeitung des Entwurfes dabei, zugleich sucht man den regelmäßigen Austausch in der ganzen Runde. „So können wir uns einbringen“, so Schatzer, der heute klarstellte, dass die Gemeinden weder gegen die Reform von Raumordnung und Landschaftsschutz seien, noch aufs Bremspedal treten wollten. Und auch Landesrat Theiner betonte, dass ihm in seiner 19-jährigen Karriere als Mitglied des Landtages kein einziger Gesetzentwurf untergekommen sei, der derart breit und umfassend diskutiert und dem so viel Zeit eingeräumt worden sei. „Das ist auch gerechtfertigt, ist dieses Gesetz doch nicht nur für die Gemeinden grundlegend, sondern für die ganze Südtiroler Gesellschaft.“

Noch im laufenden Jahr solle der Entwurf deshalb im Landtag verabschiedet werden. „Wir brechen nichts übers Knie, ziehen die Arbeit aber auch nicht hinaus bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag“, so Theiner. Wo immer möglich versuche man, eine gemeinsame Linie mit den Bürgermeistern zu finden, allerdings seien die Interessenlagen der Gemeinden nicht immer deckungsgleich. „Für uns bleibt in jedem Fall eines der Grundprinzipien des neuen Gesetzes, dass die Gemeinden mit dem neuen Gesetz eine erhebliche Aufwertung erfahren und neue Spielräume in der Planung bekommen“, so der Landesrat.

 

LPA