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Noch kein endgültiges UVP-Gutachten zum Brennerbasistunnel

LPA - Auch in der vierten Sitzung des Beirats für die Umweltverträglichkeitsprüfung, die heute in Bozen stattgefunden hat, ist man zu keinem definitiven Gutachten zum Brennerbasistunnel und den Zulaufstrecken gekommen. Da das gesamte Projekt mit UVP-Gutachten und Beurteilung der Stellungnahmen muss bis zum 20. Oktober 2003 in Rom sein muss, soll eine definitive Entscheidung in der nächsten Sitzung des UVP-Beirates am Freitag, 10. Oktober, fallen.

Der UVP-Beirat hat die Aufgabe die Projekte zum Brennerbasistunnel und der Zulaufstrecken auf deren Umweltverträglichkeit zu überprüfen. Das gehört zum Genehmigungsverfahren des Projekts. Der eigentliche Brennerbasistunnel (Franzensfeste – Innsbruck) und die dazugehörenden Zulaufstrecke Franzensfeste – Salurn sind als getrennte Projekte zu betrachten. „Das eine davon wird international, das andere national beurteilt – dennoch sind die als Gesamtheit zu sehen und zu bewerten“, erklärt Walter Huber, Direktor der Landesagentur für Umwelt- und Arbeitsschutz und Vorsitzender des Beirats.
Obwohl es sich um Vorprojekte handelt, die unterschiedlich ausgearbeitet sind und in denen noch viele Fragen offen sind, ist diese Phase der Genehmigung ein besonders wichtiger Schritt. „Lösungsansätze können in eine bestimmte Richtung gelenkt werden und damit kann auch die Ausschreibungsbedingungen für die Bauvergabe mit definiert werden“, betont Huber. Aus diesem Grund setzt sich der UVP-Beirat auch sehr intensiv mit den komplexen Projekten auseinander.
Dabei werden Verkehrsprognosen und -entwicklungen auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene, die Auswirkungen der Trassenführung an bestimmten Orten bis hin zu Details über die Einrichtung einzelner Baustellen oder Ablagerungen an bestimmten Standorten berücksichtigt. Dazu kommen noch die Auswertungen der Protokolle der Projektvorstellungen in den einzelnen Gemeinden sowie die 84 schriftlichen Eingaben und Stellungnahmen, die im Einzelnen geprüft und bewertet werden müssen.
„All dies erfordert vom Beirat eingehende Diskussionen und Bewertungen jedes einzelnen Punktes“, erläutert Huber.
Die Zeit drängt. Rom hat einen Aufschub bis zum 20. Oktober 2003 gewährt. Das gesamte Projekt mit UVP-Gutachten und Beurteilung der Stellungnahmen muss bis dahin zweisprachig und mit allen Stellungnahmen versehen in Rom sein. Das erfordert laut Huber auch einen hohen Aufwand seitens der Verwaltung.
Das UVP-Gutachten wird auch in die Raumordnungskommission zur Eintragung in die Bauleitpläne, sowie in die Landesregierung zur entsprechenden Beschlussfassung gehen.
Wie Huber mitteilt, ist in der nächsten Sitzung des UVP-Beirates am Freitag, 10. Oktober 2003, mit der Entscheidung des UVP-Beirats zu rechnen.

SAN