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Energie: Neuer Wassernutzungsplan bekommt grünes Licht

Die Landesregierung hat heute (17. Jänner) den Entwurf zum Wassernutzungsplan genehmigt. Die Entscheidung liegt jetzt bei der Paritätischen Kommission.

Wasser: In der Ära des Klimawandels der Knappheit vorbeugen

Der erste Wassernutzungsplan des Landes Südtirol stammt aus dem Jahr 1986. Bereits im Jahr 2010 wurde der überarbeitete Plan von der Landesregierung gutgeheißen und dem Umweltministerium zur Genehmigung vorgelegt. Seit damals läuft die Abstimmung mit den umliegenden Regionen und den zuständigen Staatsstellen.

Im Jahre 2014 hat der Staat eine Paritätische Kommission, die sich aus drei Vertretern des Landes und drei Vertretern des Staates zusammensetzt, ins Leben gerufen, mit dem Ziel, den Wassernutzungsplan zu genehmigen.

Am 21. April 2016 hat die Paritätische Kommission den Entwurf des Gesamtplanes für die Nutzung der öffentlichen Gewässer in Südtirol genehmigt. Der Entwurf wurde im Gesetzesblatt der Republik und im Internet veröffentlicht. Innerhalb von 60 Tagen konnten anschließend die Gemeinden, Interessensvertreter und alle Interessierten Einwände und Stellungnahmen abgeben. Insgesamt wurden 56 Stellungnahmen eingereicht und bewertet.

Die Landesregierung hatte heute darüber zu entscheiden, ob sie die Änderungsvorschläge annimmt oder ablehnt. "Die Entscheidung über die Annahme des Plans liegt bei der Paritätischen Kommission", sagte Umwelt- und Energielandesrat Richard Theiner. Anschließend wird der Plan dem Staatspräsidenten zur endgültigen Verabschiedung weitergeleitet.

Die Änderungsvorschläge betrafen unter anderem die Kriterien für die Ausstellung von Konzessionen zur Stromerzeugung: So wurde die Wassermenge, welche für die landwirtschaftliche Nutzung reserviert ist, erhöht. Bei hydroelektrischer Nutzung muss zukünftig pro Quadratkilometer Einzugsgebiet 1,0 Liter pro Sekunde (l/s) statt der bisherigen 0,5 l/s pro Quadratkilometer Einzugsgebiet garantiert werden. In Trockengebieten steigt dieser Wert sogar von 0,6 auf 1,2 l/s. Und der Wasserbedarf für Vieh wurde von 100 auf 140 Liter pro Tag und Großvieheinheit angehoben.

Neue Möglichkeiten sieht der Plan auch bei Ableitungen vor, die bisher ausschließlich für Trinkwasser, Beregnungsanlagen oder für die Herstellung von Kunstschnee genutzt werden durften. Künftig ist im Rahmen der bestehenden Konzessionen und nach technischer Überprüfung auch die hydroelektrische Nutzung der genehmigten Wassermenge möglich.

Mehrere Änderungen sind in den neuen Entwurf bezüglich Mindestrestwassermenge eingeflossen. So sind für Gebäude wie Schutzhütten und Almen geringere Restwassermengen vorgesehen, wenn sie nicht an das Stromnetz angeschlossen werden können. Verbessert wurde auch die Regelung des Restwassers in Zonen, welche durch Trockenheit gekennzeichnet sind. Dafür werden nun eigene Bewirtschaftungspläne in Zusammenarbeit mit den Konzessionären erarbeitet, um so eine ökologisch vertretbare und effizientere Nutzung der lebensnotwendigen Ressource Wasser zu erreichen.

Um in der Ära des Klimawandels auch der Wasserknappheit vorzubeugen, ist eine rationelle Nutzung von Wasser auch mittels Speicher unabdingbar. Dafür braucht es Synergien und Zusammenschlüsse zwischen den vielen Betreibern. Das Land wird sich federführend an der Überarbeitung dieser Pläne beteiligen.

"Ich bin überzeugt, dass wir durch die vorgesehenen Änderungen - und in Ergänzung eines Beschlusses der Landesregierung von 2015, mit dem die sensiblen Gewässer klassifiziert worden sind -, einen guten Kompromiss zwischen Nutzung und Schutz der Gewässer gefunden haben", sagte Landesrat Theiner und ergänzte: "Ich gehe davon aus, dass die Paritätische Kommission den Wassernutzungsplan in den nächsten Wochen genehmigen wird."

Der Gesamtplan für die Nutzung der öffentlichen Gewässer, auch "Wassernutzungsplan" genannt, beschreibt, in welcher Form und in welchem Umfang die öffentlichen Gewässer unter Berücksichtigung von Qualitätszielen genutzt werden dürfen. Der Plan enthält außerdem die Grundlinien für eine systematische Regulierung der Wasserläufe mit besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse des Bodenschutzes und des Schutzes der Wasserressourcen, erklärt der Direktor des Amtes für Gewässerschutz, Ernesto Scarperi.

Der Wassernutzungsplan trägt laut Scarperi dazu bei, eine funktionell einheitliche Bewirtschaftung auf dem Wassereinzugsgebiet von nationaler Bedeutung der Etsch zu gewährleisten und erfüllt auf Landesebene die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG  und des Bewirtschaftungsplanes für die Flussgebietseinheit Ostalpen im Sinne des Art. 117 des Gv.D. Nr. 152/2006.

Der vorliegende Plan definiert auch die Formen der Zusammenarbeit zwischen der Autonomen Provinz Bozen, der Autonomen Provinz Trient, der Region Venetien und der Behörde des nationalen Einzugsgebietes der Ostalpen im Bereich der Wassernutzung.

FP

Beschlüsse der Landesregierung 17.01.2017

Landesrat Theiner zur neuen Wassernutzungsplan