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Einvernehmensprotokoll zu Lärmschutzmaßnahmen von Land und Eisenbahnen unterzeichnet

LPA - Das Land und die Eisenbahngesellschaft RFI gehen beim Schutz gegen die Lärmbelastung entlang der Bahntrassen in Südtirol gemeinsame Wege: Am heutigen Mittwochvormittag wurd im Palais Widmann in Bozen ein Einvernehmensprotokoll unterzeichnet, das verschiedene Pilotmaßnahmen zum Schutz vor der Lärmbelastung und eine Aufteilung der dabei entstehenden Kosten vorsieht.

Ausgehend von staatlichen Vorgaben zur Eindämmung der Lärmbelastung durch den Eisenbahnverkehr, wurden in dem Einvernehmensprotokoll sowohl die Zuständigkeitsbereiche von Land und RFI als auch Grenzwerte für die Lärmbelastung festgelegt. Um eine Verminderung der Lärmbelastung zu erreichen, sollen zunächst an mehreren ausgewählten Abschnitten entlang der Bahnlinien Maßnahmen geplant und durchgeführt werden, die dann in einem zweiten Schritt als Vorbild für Projekte an anderen Stellen der Bahnlinien dienen sollen. Unterzeichnet wurde das Protokoll heute vom Umweltlandesrat und dem RFI-Verantwortlichen für Lärmschutzmaßnahmen, Nicola Biagio Tosto.

Aufgabe des Landes ist es nun, geeignete Stellen entlang der Bahnlinie zu finden, an denen sich die geplanten Maßnahmen schnell durchführen lassen. Weiters muss das Land für die Projektierung und Genehmigung der Projekte, für den eventuellen Erwerb von Flächen und die Abnahme der Maßnahmen sorgen. Die Eisenbahnen müssen sich ihrerseits um die Ausschreibung und Durchführung der Arbeiten sowie die Bauaufsicht kümmern. An den Kosten beteiligt sich das Land mit 20 Prozent und einer Höchstsumme von zwei Millionen Euro. Die restlichen 80 Prozent der Ausgaben bzw. maximal zehn Millionen Euro gehen zu Lasten der Eisenbahnen.

bch