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Neue Landschaftspläne für Lana und St. Christina

LPA - Den überarbeiteten Landschaftsplänen der Gemeinden Lana und St. Christina hat die Erste Landschaftsschutzkommission vergangene Woche zugestimmt. Grünes Licht gab sie auch für die Ausweisung eines neuen Biotops längs der Etsch in Moritzing bei Bozen.

Die neuen beziehungsweise überarbeiteten Landschaftspläne der Gemeinden Lana und St. Christina sind in der vergangenen Woche von der Ersten Landschaftsschutzkommission genehmigt worden. Die Ausweisung des Vigljoches als großräumiges Landschaftsschutzgebiet ist der Schwerpunkt im neuen Landschaftsplan der Gemeinde Lana, während die Unterschutzstellung des Gebietes um den Pic Berg eine wesentliche Neuheit im überarbeiteten Landschaftsplan der Gemeinde St. Christina in Gröden darstellt. Da die geltenden Landschaftsschutzpläne der beiden Gemeinden an die zwanzig Jahre alt sind (jener von Lana trat 1979 und der von St. Christina 1984 in Kraft), war eine Überarbeitung schon angesichts der veränderten rechtlichen Vorgaben und der neuen Weichenstellungen im Natur- und Landschaftsschutz notwendig. So tragen die überarbeiteten Pläne den aktuellen Bauleitplänen, den neuen Planungsrichtlinien sowie dem LEROP-Fachplan Leitbild Südtirol Rechnung. Nun gehen die Pläne an die Gemeinden zur Veröffentlichung und für etwaige Anmerkungen oder Stellungnahmen, anschließend werden sie der Landesregierung zur endgültigen Genehmigung vorgelegt.

Lana
Die Ausweisung des Vigljoches als großräumiges Landschaftsschutzgebiet ist die wesentliche Neuerung im überarbeiteten Landschaftsplan der Mittelgebirgsgemeinde Lana. Im Gemeindegebiet von Lana liegt der Großteil dieses für das gesamte Burggrafenamt bedeutenden Naherholungsgebietes. Im neuen Landschaftsplan ist eine Reihe von Maßnahmen enthalten, um das Gebiet autofrei und aus ökologischer Sicht möglichst intakt zu halten.
Bestätigt wurden die bestehenden zwölf besonders schutzwürdigen Zonen: die Kirchen St. Agatha, St. Margaret, St. Oswald, St. Agnus, St. Georg, St. Vigil und deren Umfeld, die Ruinen Brandis und Majenburg, der Greifenturm, der Ansitz Helmsdorf, die Leonburg und der Hügel beim Punterhof.
Erneuert wurden die Bestimmungen für die beiden Biotope Falschauer (wo der Schotterbetrieb ausgelagert werden soll)  und Krebsbach.
Als neue Naturdenkmal sind der Wasserfall in der Brandisgaul, die Gaulschlucht, das Feuchtgebiet Weinreich, ein Teich unterhalb der Mayenburg sowie mehrere besondere Bäume vorgesehen.
Bei der Überarbeitung des Planes wurde auch der gemeindeeigene Landschaftsleitplan berücksichtigt, der eine Reihe von Unterschutzstellungsvorschlägen enthält.

St. Christina
Die Eintragung eines großräumigen Landschaftsschutzgebietes um die Seurasasalm und den Gipfelbereich des Pic Berges (2363 m) in den Landschaftsplan der Grödner Gemeinde St. Christina ist die augenscheinlichste Neuerung im Zuge der Überarbeitung des Planes, der seit knapp 20 Jahren in Kraft ist. Das Gebiet mit seinen Alm- und Waldflächen "stellt nach wie vor ein einmaliges Ruhegebiet inmitten des touristisch erschlossenen" Tales dar, so steht es im Bericht zum überarbeiteten Landschaftsplan. Bestätigt wurden verschiedene Naturdenkmäler, neu vorgesehen das Feuchtgebiet Pra dl Mandl auf der Aschgler Alm. Vorgesehen ist auch eine Neuabgrenzung des Naturparkes Puez-Geisler im Gipfelbereich der Seceda, wodurch eine Verbindung mit dem 1999 im Bereich Raschötz erweiterten Naturpark entsteht.

Neues Biotop Großackerau
Als weiteren Punkt sprach sich die Erste Landschaftsschutzkommission vergangene Woche für die Ausweisung eines neuen Biotopes längs der Etsch aus. Es handelt sich dabei um das Feuchtgebiet Großackerau bei Vilpian im Gemeindegebiet von Terlan, das als ökologische Ausgleichsmaßnahme für eine Kulturänderung in der Gemeinde Bozen renaturiert werden soll. Die grundwassernahe, 3000 Quadratmeter große Fläche, die nun als Biotop ausgewiesen werden soll, ist im Besitz der Diözese Bozen-Brixen. "Die Wiederherstellung dieses Feuchtgebietes, die sofort nach der Apfelernte in Angriff genommen werden kann, stellt auch eine Ausgleichsmaßnahme für die Lebensraumverluste im Zusammenhang mit dem MeBo-Bau dar", so der Leiter des Landesamtes für Landschaftsökologie, Martin Schweiggl.

jw