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Entscheidungen der II. Landschaftsschutzkommission

LPA - Eine Trainingspiste, ein Schikindergarten und eine Pistenplanierung können bei der Seilbahn „Sterzing-Raming-Rosskopf“ bei Sterzing verwirklicht werden. Die Zweite Landeskommission für Landschaftsschutz hat sich in ihrer Sitzung am gestrigen Dienstag für diese Projekte ausgesprochen. Auch eine Hangsicherung in Kaltern und eine Geländeauffüllung in Karneid hat die Kommission gutgeheißen.

Gleich drei Bauvorhaben können bei der Seilbahn „Sterzing-Raming-Rosskopf“ in der Gemeinde Sterzing laut Gutachten der II. Landschaftsschutzkommission in Angriff genommen werden. Für die Sportler soll oberhalb der Bergstation eine Trainingspiste entstehen. Für die Kinder ist ein Schikindergarten geplant. Aber auch alle anderen Wintersportler sollen auf ihre Kosten kommen. Auf der Piste „International“ soll nämlich eine störende Geländekuppe beseitigt werden. Die Kommission hat lediglich zu dieser Pistenplanierung eine Auflage gemacht. „Die Vegetationsdecke muss in diesem Bereich abgetragen, während der Arbeiten zwischengelagert und dann wieder eingesetzt werden“, erklärt der stellvertretende Kommissionsvorsitzende Albert Torggler. Ohne diese Maßnahme werden auf der sensiblen Fläche kaum mehr Pflanzen anwachsen, so die Befürchtung der Kommission.

 

Positiv fiel das Gutachten der Kommission auch für die Sicherung des Hanges „Panigl“ in der Gemeinde Kaltern aus. Der Hang muss vor allem deshalb gesichert werden, weil sich am oberen Rand ein Weg befindet, der vom Abbrechen bedroht ist. Dazu kommt, dass es bereits einige kleinere Rutschungen am Hügel gegeben hat. Der Hang soll nun mit einer Krainerwand aus Beton gesichert werden. „Diese Wand wird dann mit Erde bedeckt – die Erddecke muss bepflanzt werden“, erklärt Torggler die Auflage der Kommission.

 

Ein besonders Projekt hatte die Kommission heute von der Gemeinde Karneid zu begutachten. Ein Bürger möchte auf seinem Grundstück das Gelände auffüllen. Die Gemeinde Karneid möchte das Aushubmaterial, welches für den Bau des Sportplatzes und für weitere Bauvorhaben anfällt, auf diesem Gelände ablagern. Die zweite Landeskommission für Landschaftsschutz hat dem Projekt zugestimmt. Der Bürger kann somit laut ihrem Gutachten das Gelände auffüllen, und die Gemeinde wird ihr Aushubmaterial los.

SAN