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GE Raum und Landschaft: Zersiedelung vermeiden, Boden schützen

Um den Landschaftsschutz und das Bauen außerhalb der Siedlungsgrenzen ging es bei einer Diskussionsrunde mit Verbänden zum Gesetzentwurf Raum und Landschaft.

Der Landschaftsschutz und das Bauen außerhalb der Siedlungsgrenzen waren die Themen einer weiteren Diskussionsrunde mit Institutionen und Verbänden rund um den Gesetzentwurf Raum und Landschaft.

Mittlerweile ist der Rohentwurf des Gesetzes Raum und Landschaft rund sechs Wochen alt und nach wie vor setzt Landesrat Richard Theiner auf Transparenz und Diskussion. Gestern Nachmittag (14. November) standen im Treffen mit Vertretern der Institutionen und der Interessenverbände der Landschaftsschutz sowie das Bauen außerhalb der Siedlungsgrenzen im Fokus. „Mit den neuen Regeln dazu verfolgen wir zwei übergeordnete Ziele: zum einen müssen wir eine weitere Zersiedelung vermeiden, zum anderen die in Südtirol knappe Ressource Boden schützen und daher so effizient wie möglich nutzen“, betonte Theiner gestern.

Der Landesrat unterstrich, dass dies nur möglich sei, wenn sowohl der Landschaftsschutz als auch die Raumplanung an diesen Zielen ausgerichtet würden – und zwar gemeinsam und in einem einzigen Gesetz: „Es geht um das Schützen und Nützen unseres Territoriums, Landschaftsschutz und Raumplanung sind also zwei Seiten derselben Medaille“, erklärte Theiner. Schon mit der so genannten kleinen Reform von 2003 habe man begonnen, die beiden Bereiche zusammenzuführen. „Mit dem neuen Gesetz gehen wir diesen Weg weiter“, so der Landesrat.

Im Landschaftsschutz geht es demnach darum, diesen modernen Kriterien anzupassen und auch den Landschaftsbegriff zu modernisieren. „Es geht nicht nur um den Schutz landschaftlicher Juwelen, sondern auch darum, die Alltagslandschaften zu schützen und aufzuwerten“, so Theiner. Im Bereich der Raumplanung komme hier dagegen vor allem die Nutzung des Raums außerhalb der Siedlungsgrenzen das Hauptaugenmerk zu: „Außerhalb der Siedlungsgrenzen wird der Raum der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten“, erklärte der Landesrat.

Das Zusammenlegen von Landschaftsschutz und Raumplanung sei zudem mit konkreten Vorteilen für die Bürger verbunden. „Eines der ganz großen Ziele unseres Gesetzes ist, die Abläufe transparenter, kürzer und einfacher zu machen“, so Theiner. „Durch die Zusammenlegung vermeiden wir Zweigleisigkeiten, die Bürger haben nur mehr einen einzigen Ansprechpartner und sich widersprechende Gutachten soll es nicht mehr geben.“

LPA